2019 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes innerhalb einer anonymen Anfrage zu:
1) Wie viele Minderjährige in staatlicher Inobhutnahme sind im Jahr 2019 ohne Rückführung, nach der Inobhutnahme in Dauerpflege überführt worden?
2) Wie lange dauerte die Inobhutnahme von den Fällen aus 1) im Durchschnitt in Tagen?
3) Wie viele von den Fällen aus 1) wurden an den Ort der Dauerpflege umgemeldet?
4) Wie viele von den Fällen aus 3) hielten oder halten sich im Ausland auf?
5) Wie lange dauerte der Auslandaufenthalt im Durchschnitt in Tagen?
6) Wie hoch ist der prozentuale Anteil von den Fällen aus 1) mit deutscher Staatsbürgerschaft?
7) Wie viele von den Fällen aus 1) nahmen oder nehmen Umgangsrecht mit Ihren leiblichen Eltern wahr?
8) In wie vielen Fällen aus 1) wurde den leiblichen Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen?
9) Bewerten Sie die Fälle aus 1) als Inpflegenahme der Gerichte oder des Jugendamts?
10) Bewerten Sie die "richterliche Gewalt" in den Fällen aus 1), 3), 4), 6), 7), 8) und 9).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. Juli 2020
-
15. August 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!