Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO

Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
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Betreff
Ausgesprochene Bußgelder seit dem Beginn der DSGVO [#192589]
Datum
13. Juli 2020 20:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192589/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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