Impfstudien Kinder

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie Sie sicherlich wissen, ist ein spezifisches Problem von Impfstoffen u.a., dass - anders als bei allen anderen Arzneimitteln - keine Studien im Vergleich zu wirkstofffreien Prüfpräparaten (Placebo) durchgeführt werden, weil es, nach Ansicht der zuständigen Ethikkomissionen, ethisch nicht vertretbar wäre, der Kontrollgruppe den Nutzen einer Impfung vorzuenthalten.
https://www.impf-info.de/neben-wirkungen/unerw%C3%BCnschtes/80-allgemeine-probleme-von-studien-zu-impfnebenwirkungen.html

Dennoch gibt es unabhängige Studien, die genau das untersuchten. Childrenshealthdefense - Robert F. Kennedy Jr. hat 60 Studien zusammengefasst (https://childrenshealthdefense.org/wp-content/uploads/Vax-Unvax-Presentation-Parts-I-X.pdf), bei der das Ergebnis ist, dass ungeimpfte Kinder signifikant gesünder als geimpfte Kinder sind.

Ich bitte hiermit um Herausgabe der Studien, die das Gegenteil vorweisen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Sie sicherlich …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstudien Kinder [#192700]
Datum
15. Juli 2020 06:43
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Sie sicherlich wissen, ist ein spezifisches Problem von Impfstoffen u.a., dass - anders als bei allen anderen Arzneimitteln - keine Studien im Vergleich zu wirkstofffreien Prüfpräparaten (Placebo) durchgeführt werden, weil es, nach Ansicht der zuständigen Ethikkomissionen, ethisch nicht vertretbar wäre, der Kontrollgruppe den Nutzen einer Impfung vorzuenthalten. https://www.impf-info.de/neben-wirkungen/unerw%C3%BCnschtes/80-allgemeine-probleme-von-studien-zu-impfnebenwirkungen.html Dennoch gibt es unabhängige Studien, die genau das untersuchten. Childrenshealthdefense - Robert F. Kennedy Jr. hat 60 Studien zusammengefasst (https://childrenshealthdefense.org/wp-content/uploads/Vax-Unvax-Presentation-Parts-I-X.pdf), bei der das Ergebnis ist, dass ungeimpfte Kinder signifikant gesünder als geimpfte Kinder sind. Ich bitte hiermit um Herausgabe der Studien, die das Gegenteil vorweisen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Impfstudien Kinder [#192700]
Datum
4. August 2020 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht verpflichtet, umfangreiche Studiensammlungen zu einem bestimmten Thema zusammenzustellen. Insbesondere, da die meisten Studien öffentlich zugänglich sind. Zum Beispiel unter https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/ Mit freundlichen Grüßen