Verhinderung von Corona-Infektionen der Bevölkerung durch Ferienrückkehrer

wie wird die deutsche Bevölkerung vor Neu-Infektionen (CoVid-19) durch aus dem Urlaub zurückkehrende und infizierte (ggf. auch noch asymptomatische) Touristen geschützt?
Beispiel die derzeit total überfüllten Strände an Ost- und Nordsee, Beispiel Mallorca-Touristen, wo derzeit massive Missachtungen der Infektions-Prophylaxe-Massnahmen zu beobachten sind.
Wieso - aus Sicherheitsgründen - bisher noch keine Quarantäne-Pflicht oder zumindest Pflicht, Test-Abstriche unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub vornehmen zu lassen? Die aktuelle Situation in den südlichen amerikanischen Bundesstaaten lässt für die Nach-Ferienzeit das Schlimmste auch für die BRD befürchten. Welche effektiven verlässlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer 2. Infektionswelle führen die Verantwortlichen akut durch und/oder werden sie durchführen?

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  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
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Betreff
Verhinderung von Corona-Infektionen der Bevölkerung durch Ferienrückkehrer [#192701]
Datum
15. Juli 2020 08:01
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
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wie wird die deutsche Bevölkerung vor Neu-Infektionen (CoVid-19) durch aus dem Urlaub zurückkehrende und infizierte (ggf. auch noch asymptomatische) Touristen geschützt? Beispiel die derzeit total überfüllten Strände an Ost- und Nordsee, Beispiel Mallorca-Touristen, wo derzeit massive Missachtungen der Infektions-Prophylaxe-Massnahmen zu beobachten sind. Wieso - aus Sicherheitsgründen - bisher noch keine Quarantäne-Pflicht oder zumindest Pflicht, Test-Abstriche unmittelbar nach Rückkehr aus dem Urlaub vornehmen zu lassen? Die aktuelle Situation in den südlichen amerikanischen Bundesstaaten lässt für die Nach-Ferienzeit das Schlimmste auch für die BRD befürchten. Welche effektiven verlässlichen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer 2. Infektionswelle führen die Verantwortlichen akut durch und/oder werden sie durchführen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 192701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192701/ Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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