Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche F…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019 [#192721]
Datum
15. Juli 2020 10:55
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192721/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019, Vg. Nr. 361-2020
Datum
17. Juli 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
505-511.E IFG 361-2020 Kosten Nach einer ersten Schätzung müssten Sie mit Gebühren im mittleren bis oberen zweiste…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
505-511.E IFG 361-2020 Kosten
Datum
24. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Nach einer ersten Schätzung müssten Sie mit Gebühren im mittleren bis oberen zweistelligen Bereich rechnen.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: 505-511.E IFG 361-2020 Kosten [#192721] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben hin…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 505-511.E IFG 361-2020 Kosten [#192721]
Datum
27. Juli 2020 12:34
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben hinsichtlich meines IFG-Antrags zur Hanns-Seidel-Stiftung (505-511.E IFG 361-2020). Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192721/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihres o. g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dauer…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019, Vg. Nr. 361-2020
Datum
14. August 2020 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihres o. g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dauert noch an, da die zeitintensive Prüfung der Unterlagen zu möglichen Ausschlussgründen nach dem IFG (§ 3 IFG) noch nicht abgeschlossen ist. Auch durch Urlaubsabwesenheiten und aufgrund der hohen Anzahl von IFG-Anträgen kann Ihre Anfrage leider nicht fristgerecht beschieden werden. Ich bedauere dies und danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
IFG Anfrage 505-511.E IFG 361-20202, Förderanträge Hans-Seidel Stiftung Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte no…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG Anfrage 505-511.E IFG 361-20202, Förderanträge Hans-Seidel Stiftung
Datum
24. August 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bitte noch um Ihre Mitteilung, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: IFG Anfrage 505-511.E IFG 361-20202, Förderanträge Hans-Seidel Stiftung [#192721] Sehr geehrte<< Anrede …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Anfrage 505-511.E IFG 361-20202, Förderanträge Hans-Seidel Stiftung [#192721]
Datum
24. August 2020 15:42
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> oh, Entschuldigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192721/

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren o.g. Antrag auf Zugang zu Informationen …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
4,6 MB
15,5 MB
geschwärzt
1,2 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren o.g. Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), mit dem Sie um Übersendung der Förderanträge und Verwendungsnachweise der Hanns-Seidel-Stiftung Kroatien aus den Jahren 2017 bis 2019 bitten, ergeht folgender Bescheid: Ihrer Anfrage wird überwiegend stattgegeben. Dieser Bescheid ist gebührenpflichtig. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Sind jedoch die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlusstatbestände §§ 3 - 6 IFG erfüllt, ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen. 1.) Schutz der öffentlichen Sicherheit, §3 Nr. 2 IFG Eine Offenlegung der Gehälter ist ausgeschlossen, da der Ausschlusstatbestand des &3 Nr. 2 IFG einschlägig ist. Die Übersendung der Gehälter mit den verschiedenen Kategorien der lokal und nicht lokal Beschäftigten der Stiftungen ist abzulehnen. Dieses Gehaltsschema für die lokal Beschäftigten orientiert sich am Vergütungsschema der lokal Beschäftigten der deutschen Botschaft in Zagreb. Durch eine Herausgabe würden folglich Rückschlüsse auf die Gehälter der lokal Beschäftigten der Botschaft möglich werden. Eine Offenlegung dieser Gehälter ist ausgeschlossen, da der Ausschlusstatbestand des § 3 Nr. 2 IFG einschlägig ist. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören u.a. Individualrechtsgüter wie Gesundheit und Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Einrichtungen. Deren Gefährdung liegt vor, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information das Schutzgut beeinträchtigt (vgl. BVerwG 7 C 27.15 — Urteil vom 20. Oktober 2016). Dazu ist nicht die Prognose erforderlich, dass das Auswärtige Amt seiner Funktion überhaupt nicht mehr gerecht werden könnte, also seine Arbeit im Ganzen "lahm gelegt" würde. Der Ablehnungsgrund des § 3 Nr. 2 IFG greift vielmehr bereits dann ein, wenn die organisatorischen Vorkehrungen staatlicher Stellen zur effektiven Aufgabenerledigung gestört werden und die Arbeit der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigt bzw. erschwert wird. Auch kann die Einschätzung der Behörde, ob eine Schutzgutgefährdung vorliegt, auf allgemeinen Erfahrungswerten beruhen. Die Aufgabenerfüllung kann auch beeinträchtigt werden, sofern die Mitarbeiter einer Behörde einer steigenden Gefahr von Korruptionsversuchen ausgesetzt sein können. Durch die Offenlegung der Gehaltsgefüge der Beschäftigten würde das Auswärtige Amt die Korruptionsgefahr für die Beschäftigten, insbesondere für die lokal Beschäftigten, erhöhen. Interessierten Gruppen oder Einzelpersonen bekämen für jede Auslandsvertretung genaue Zahlen und könnten Versuche, die Beschäftigten unter Druck zu setzen oder sonst dazu zu veranlassen, ihre Vertrauensstellung zu missbrauchen, an der Höhe von deren Gehältern ausrichten. Eine Herausgabe dieser Zahlen würde damit gegen die Fürsorgepflicht verstoßen, die das Auswärtige Amt für alle Beschäftigten hat; es wäre unverantwortlich den (lokal) Beschäftigten der Auslandsvertretungen gegenüber, solche Informationen im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu veröffentlichen. Das Auswärtige Amt würde dadurch potentiellen Tätern die Durchführung von Korruptionsversuchen erleichtern und eine effektive Aufgabenerledigung an den Auslandsvertretungen stören. Der Informationszugang ist daher gem. § 3 Nr. 2 IFG abzulehnen. Schutz der personenbezogenen Daten Dritter, 8 5 Abs. LIFG Die in der Anlage enthaltenen personenbezogenen Daten Dritter haben wir geschwärzt. Mit Schreiben vom 24.08.2020 haben Sie sich damit einverstanden erklärt. Kostenentscheidung: Gemäß Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ist dieser Informationszugang kostenpflichtig. Der von Ihnen beantragte Informationszugang überschreitet den Rahmen einer einfachen, gebührenfreien Auskunft. Es mussten zum Schutz öffentlicher Belange Daten ausgesondert werden. Insgesamt hat die Bearbeitung Ihres Antrags-im Auswärtigen 'Amt einen Netto-Zeitaufwand von 40 Minuten für Mitarbeiter des mittleren Dienstes und 370 Minuten für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes verursacht. Bei Zugrundelegung von pauschalierten Stundensätzen pro Arbeitsstunde von 30,00 Euro für Mitarbeiter des mittleren Dienstes und 45,00 Euro für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes wären daher Gebühren in Höhe von 312,50,00 Euro angefallen. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Die Gebührenerhebung erfolgt auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands und wird ins Verhältnis zu bereits getroffenen Gebührenentscheidungen gesetzt. Dabei wird unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Gebührenschuldner geprüft, inwiefern die jeweiligen Amtshandlungen vergleichbar sind. Unter Berücksichtigung dieses Verwaltungsaufwands und sämtlicher weiterer gesetzlicher Kriterien für die Gebührenbemessung wurde hier eine Gebühr von 65,00 Euro (IFGGebV, Teil A, Ziffer 2.2.) festgesetzt. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag i. H. v. 65,00 EUR innerhalb von 4 Wochen auf das Konto der Bundeskasse: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig BLZ XXX Konto Nr. XXX BIC: XXX IBAN: XXX Unter Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes Kassenzeichen an: XXX Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung): Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim 'Auswärtigen Amt in Berlin oder Bonn erhoben werden.

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