Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem

Anfrage an: Polizei Berlin

Die Errichungsanordnung für die Datei zum Anonymen Hinweisgebersystem (vgl. AGH-Drucksache 18/23 777, Frage 1, Nr. 53)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    6,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem [#192722]
Datum
15. Juli 2020 11:00
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Errichungsanordnung für die Datei zum Anonymen Hinweisgebersystem (vgl. AGH-Drucksache 18/23 777, Frage 1, Nr. 53)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192722/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Polizei Berlin
Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation Just 4 Gr IFG 73.20 Anfragenr: 192722 Sehr geehrter Herr Semsrott, …
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation
Datum
21. September 2020 09:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-certificate-1.pem
2,9 KB
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-public-key-1.asc
2,3 KB


Just 4 Gr IFG 73.20 Anfragenr: 192722 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übersendung der Errichtungsanordnung für die Datei zum Anonymen Hinweisgebersystem (vgl. AGH-Drucksache 18/23 777, Frage 1, Nr. 53). Ihr E-Mail ist zur Bearbeitung an mich weitergeleitet worden. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Die gewünschten Informationen können zur Verfügung gestellt werden. Kosteninformation: Da Sie vorab um eine Kosteninformation geben haben, teile ich Ihnen folgendes mit: Nach § 16 IFG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 434), sind die Akteneinsicht oder Aktenauskunft gebührenpflichtig. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE), zu-letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Juni 2019 (GVBl. S. 284), in Verbin-dung mit § 5 der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 (GVBl. S. 707, 894) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2020 (GVBl. S 226) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 der Anlage zur VGebO, beträgt die Gebühr für eine einfache Aktenauskunft 5,- bis 100,- Euro. Unter Berücksichtigung des zur Zusammenstellung der Informationen erforderlichen Aufwands würde für die Beantwortung voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr von 6,- Euro festgesetzt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation [#192722] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ja, üb…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation [#192722]
Datum
21. September 2020 09:54
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ja, übernehme ich - auch wenn natürlich die Bearbeitung des Gebührenbescheids von Ihrer Seite einen deutlich höheren Aufwand erzeugt als der Gegenwert von 6 Euro. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192722/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation [#192722] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informations…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation [#192722]
Datum
18. Oktober 2020 20:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem“ vom 15.07.2020 (#192722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192722/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation [#192722] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informations…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG, Vorabinformation [#192722]
Datum
17. Dezember 2020 09:14
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem“ vom 15.07.2020 (#192722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192722/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berli…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem“ [#192722] [#192722]
Datum
17. Dezember 2020 09:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Die Behörde reagiert nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 192722.pdf - [geschwärzt] - [geschwärzt] Anfragenr: 192722 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 17. Dezember 2020 (Hinweisgebersystem) Sehr geehrter Herr Semsrott, die o. g. E-Mail liegt mir vo…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. Dezember 2020 (Hinweisgebersystem)
Datum
22. Dezember 2020 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.730 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mail stellen S…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um folgende Auskünfte: - Errichtungsanordnung für die Datei zum Anonymen Hinweisgebersystem (vgl. AGH-Drucksache 18/23777, Frage 1, Nr. 53) Es ergeht folgender Bescheid: 1. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier vor und wurden Ihnen mit Mail vom 04.02.2021 an die Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> übersandt. Gemäß § 6 Absatz 1 IFG erfolgte eine Schwärzung des Namens der bearbeitenden Dienstkraft als auch der dienstlichen Durchwahl. Entgegen der Regelvermutung von § 6 Absatz 2 IFG überwiegt hier das Interesse der betroffenen Person an der Geheimhaltung. Ausgehend von dem Wortlaut Ihres Antrags dürfte es Ihnen nicht um die namentliche Angabe der bearbeitenden Person, sondern um den Inhalt der konkreten Errichtungsanordnung gehen. Darüber hinaus ist es üblich, dass dn e Auskünfte die aufgrund einer Antragstellung über das Portal FragDenStaat erfolgen, auch über dieses Portal veröffentlicht werden. Eine Offenbarung dieser personenbezogenen Daten im weltweit zugänglichen Internet steht dem Geheimhaltungsinteresse deutlich entgegen. 2. Für die Aktenauskunft wird eine Gebühr n n Höhe von 6,00 Euro festgesetzt. Ich bitte Sie, die Zahlung des Betrages von 6,00 Euro innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Bescheides unter Angabe der folgenden Buchungsmerkmale Empfangsberechtigter: Landeshauptkasse Berlin IBAN: DE12 100100100000137106 BIC: PBNKDEFF100 Verwendungszweck: Kassenzeichen 0930008629182 IFG 73.20 vorzunehmen. Begründung: Die Wahrnehmung Ihres Informationsrechts ist gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) in Verbindung mit 8 5 Verwaltungsgebührenordnung Berlin (VGebO) sowie der Anlage zur VGebO (Gebührenverzeichnis), Tarifstelle 1004 a) Nr. 2. betragen die Kosten für eine einfache schriftliche Auskunft 5,- bis 100,- Euro, nach Nr. 3 für eine umfangreiche schriftliche Auskunft, 100,- bis 250,- Euro und Nr. 4 für eine schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht, 250,- bis 500,- Euro. Um eine gleichmäßige Kostenentscheidung zu gewährleisten, ist die Gebühr nach der Bedeutung des Gegenstands und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten, nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben (Verwaltungsaufwand) sowie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners zu bemessen. In den Fällen, in denen Informationen unter Ausschluss geschützter Teile gegeben werden können, sind die Gebühren unter Berücksichtigung des gesamten Verwaltungsaufwandes zu erheben. Innerhalb der Rahmensätze ist die Gebühr so zu bemessen, dass in der Regel das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig deckt. Die Gebühr darf nicht vom Informationszugang abschrecken. Für die Berechnung sind die durchschnittlichen Personalkostensätze einschließlich sonstiger Personalgemeinkosten der jeweiligen Laufbahngruppe zu verwenden. Gemäß der Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses handelt es sich nach hiesiger Auffassung um eine einfache schriftliche Auskunft (Tarifstelle 1004 lit. a) Nr. 2.) deren Rahmen 5 - 100 Euro beträgt. Da die erbetene Errichtungsanordnung ohne weiteren Verwaltungsaufwand abrufbar ist und es keiner weiteren nennenswerten Prüfung bedarf, wurde die Gebühr in Höhe von 5,00 Euro festgesetzt. Einer Berücksichtigung darüberhinausgehender Sachkosten bedurfte es nicht. Gemäß den Anmerkungen zu Tarifstelle 1004 i. V. m. Anmerkungen zur Tarifstelle 1001 lit. e) des Verwaltungsgebührenverzeichnisses beträgt die Gebühr für per Email übermittelte kopierte Daten 1 bis 2 Euro je Datei, maximal jedoch 50€ . Im hiesigen Fall erfolgte die Übersendung einer Datei von 4 Blatt, so dass für die Datei 1 Euro der Gebührenberechnung zu veranschlagen war. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Polizeipräsidenten in Berlin, Justiziariat, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Ein Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzsetzung hat keine aufschiebende Wirkung und befreit daher nicht von der fristgemäßen Bezahlung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren oben gestellten Antrag übersende ich Ihnen die beantragte In…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG Antrag - Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem [#192722]
Datum
4. Februar 2021 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren oben gestellten Antrag übersende ich Ihnen die beantragte Information. Der entsprechende Bescheid geht Ihnen postalisch zu. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich hoffe, dass Sie von der Erhebung von Gebühren absehen, weil…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG Antrag - Errichtungsanordnung Anonymes Hinweisgebersystem [#192722]
Datum
4. Februar 2021 10:13
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich hoffe, dass Sie von der Erhebung von Gebühren absehen, weil die Antwort statt der im Gesetz vorgesehenen zwei Wochen insgesamt acht Monate gedauert hat. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 192722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192722/

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