Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildlich voran und beziehen Ökostrom?

1. Wie groß ist der Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien/Ökostrom, den die Berliner Kommunen und kommunalen Einrichtungen beziehen?
Falls Sie keine konkreten Zahlen haben, ist eine Abschätzung auch möglich.

2. Gibt es Pläne nur noch Ökostrom zu beziehen und falls ja, ab wann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
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Betreff
Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildlich voran und beziehen Ökostrom? [#192796]
Datum
16. Juli 2020 10:48
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie groß ist der Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien/Ökostrom, den die Berliner Kommunen und kommunalen Einrichtungen beziehen? Falls Sie keine konkreten Zahlen haben, ist eine Abschätzung auch möglich. 2. Gibt es Pläne nur noch Ökostrom zu beziehen und falls ja, ab wann?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192796/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildli…
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Von
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Betreff
AW: Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildlich voran und beziehen Ökostrom? [#192796]
Datum
18. August 2020 10:07
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildlich voran und beziehen Ökostrom?“ vom 16.07.2020 (#192796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192796/
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kriterium Ökostrom ist seit über 15 Jahren Bestandteil der Ausschreibunge…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
AW: Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildlich voran und beziehen Ökostrom? [#192796]
Datum
18. August 2020 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kriterium Ökostrom ist seit über 15 Jahren Bestandteil der Ausschreibungen für die Stromversorgung der Berliner Behörden. Seit dem Jahr 2007 bezieht das Land Berlin 100% Ökostrom und seit dem Jahr 2013 werden Investitionsleistungen in den Ausbau von Anlagen zu Erzeugung erneuerbarer Energien bei der Vergabe berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in das ist ja großartig! Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hatte komischerweise dazu ke…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
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Betreff
AW: Gehen Sie als staatliche Institutionen vorbildlich voran und beziehen Ökostrom? [#192796]
Datum
18. August 2020 21:20
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist ja großartig! Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hatte komischerweise dazu keine Informationen dazu finden können. Toll, dass Sie schon zu so frühem Zeitpunkt so fortschrittlich als tolles Beispiel im klimafreundlichen Energiebezug vorangegangen sind! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192796/