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Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung

Sämtliche Unterlagen (Korrespondenzen, Vorlagen, Protokolle, Notizen oder sonstige Aufzeichnungen) des Bundesumweltministeriums, die im Zusammenhang mit der geplanten CO2-Regulierung zwischen dem 1. November 2018 und dem 30. Mai 2019 stehen.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlage…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
16. Juli 2020 15:59
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen (Korrespondenzen, Vorlagen, Protokolle, Notizen oder sonstige Aufzeichnungen) des Bundesumweltministeriums, die im Zusammenhang mit der geplanten CO2-Regulierung zwischen dem 1. November 2018 und dem 30. Mai 2019 stehen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Ihre E-Mail vom 16.07.2020 in der Sie um Auskunft über „Sämtlich…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
30. Juli 2020 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Ihre E-Mail vom 16.07.2020 in der Sie um Auskunft über „Sämtliche Unterlagen (Korrespondenzen, Vorlagen, Protokolle, Notizen oder sonstige Aufzeichnungen) des Bundesumweltministeriums, die im Zusammenhang mit der geplanten CO2-Regulierung zwischen dem 1. November 2018 und dem 30. Mai 2019 stehen“ nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag zur Übersendung der Unterlagen aus dem Zeitraum 01. November 2018 bis 30. Mai 2019 auf den Themenkomplex CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge bezieht. Ich bitte Sie daher um kurze Bestätigung bzw. Präzisierung Ihres Antrages. Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ja, es geht mir in der Tat um die Übersendung sämt…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
31. Juli 2020 09:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ja, es geht mir in der Tat um die Übersendung sämtlicher Unterlagen zu den Flottenzielwerten schwerer Nutzfahrzeuge im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zum 30. Mai 2019. Sollten Kosten anfallen, sind wir dazu bereit, diese zu tragen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192819/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“ vom 16…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
18. August 2020 09:14
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung“ vom 16.07.2020 (#192819) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192819/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.08.2020 und Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag. Ihr A…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
18. August 2020 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.08.2020 und Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag. Ihr Antrag befindet sich derzeit in Bearbeitung. Wie Ihnen mit E-Mail vom 30.07.2020 mitgeteilt wurde, ließ sich aus Ihrem Antrag vom 16.07.2020 nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Mit E-Mail vom 31.07.2020 haben Sie Ihren Antrag auf meine Nachfrage hin dahingehend präzisiert, dass sich Ihr Antrag zur Übersendung der Unterlagen aus dem Zeitraum 01. November 2018 bis 30. Mai 2019 auf den Themenkomplex CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge bezieht. Mit dieser Präzisierung vom 31.07.2020 beginnt nach § 4 Absatz 2 Satz 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen mit E-Mail vom 18.08.2020 mitgeteilt habe, wird Ihr Antrag zurzeit hie…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
27. August 2020 18:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen mit E-Mail vom 18.08.2020 mitgeteilt habe, wird Ihr Antrag zurzeit hier bearbeitet. Leider ist es mir nicht möglich, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) vorgesehene Regelfrist von einem Monat für die Zugänglichmachung der Information einzuhalten, da die von Ihnen beantragten Informationen sehr umfangreich und komplex sind. Ich möchte Ihnen daher mitteilen, dass gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG die Zweimonatsfrist für die Zugänglichmachung anzusetzen ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrem UIG-Antrag. Wegen des Umfangs der…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Unterlagen zur geplanten CO2-Regulierung [#192819]
Datum
29. September 2020 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,5 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrem UIG-Antrag. Wegen des Umfangs der Anlagen wurden diese - wie von Ihnen erbeten - unter den u.g. Upload-Link hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen

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