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Externe Zuarbeit für die Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfS und BaSE

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2018 arbeitet die gemeinsame Projektgruppe des BaSE und BfS an der Erstellung einer Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch Freisetzung von Radionukliden aus einem Endlager, ohne dass darüber die interessierte Öffentlichkeit informiert wird.

Ich beantrage eine Liste aller Anfragen, Antworten, Beiträgen, Einladungen etc. an Dritte, die nicht am BaSE oder BfS dauerhaft beschäftigt sind, bezüglich der Mitarbeit an der Fragestellung. Dazu gehören die schriftliche Korrespondenz, Teilnahme an Sitzungen, Telefonnotizen und Ähnliches.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in seit 2018 arbeitet die gemeinsame Projektgruppe des BaS…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe Zuarbeit für die Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfS und BaSE [#192837]
Datum
16. Juli 2020 20:56
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in seit 2018 arbeitet die gemeinsame Projektgruppe des BaSE und BfS an der Erstellung einer Leitlinie zur Abschätzung der Dosisleistung durch Freisetzung von Radionukliden aus einem Endlager, ohne dass darüber die interessierte Öffentlichkeit informiert wird. Ich beantrage eine Liste aller Anfragen, Antworten, Beiträgen, Einladungen etc. an Dritte, die nicht am BaSE oder BfS dauerhaft beschäftigt sind, bezüglich der Mitarbeit an der Fragestellung. Dazu gehören die schriftliche Korrespondenz, Teilnahme an Sitzungen, Telefonnotizen und Ähnliches. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192837/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
17. Juli 2020 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07515/2020#0008 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Mit freundlichem Gruß
Bundesamt für Strahlenschutz
Zwischennachricht zu Anfrage PB 2 07515/2020#0008 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage liegt den Kollegen i…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Zwischennachricht zu Anfrage PB 2 07515/2020#0008
Datum
14. August 2020 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage liegt den Kollegen im Fachbereich zur Bearbeitung vor. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie noch um ein wenig Geduld! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichem Gruß

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Bundesamt für Strahlenschutz
Antwortschreiben Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.07.2020 - Externe Zuarbeit für Berechnungsgrundlage Endlagerun…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Antwortschreiben Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.07.2020 - Externe Zuarbeit für Berechnungsgrundlage Endlagerung - (PB2 07515/2020#0008)
Datum
4. September 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], am 16.07.2020 stellten Sie einen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG zur Zusammenarbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) mit externen Dritten bei der Erstellung des Entwurfs der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen". Sie baten um Übersendung einer "Liste aller Anfragen, Antworten, Beiträge, Einladungen etc. an Dritte, die nicht am BASE oder BfS dauerhaft beschäftigt sind, bezüglich der Mitarbeit an der Fragestellung". I. Der Entwurf der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" wird gemeinsam vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und dem BfS in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erstellt. Das BfS ist bei der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" für die Biosphärenmodellierung zuständig und inhaltlich verantwortlich. Das BfS holt bei der Erarbeitung der Berechnungsgrundlage die fachliche Meinung der Strahlenschutzkommission (SSK) als zuständiges Beratungsgremium des BMU zur Biosphärenmodellierung ein. Die Beratungen dauern noch an. Abgesehen von der SSK sind keine externen Dritten (außerhalb BASE und BfS) an der Erstellung des Entwurfs der Berechnungsgrundlage zur Biosphärenmodellierung beteiligt. II. Ihren Antrag auf Informationszugang lehnt das Bundesamt für Strahlenschutz ab. Der Entscheidung über Ihren Antrag ist das Umweltinformationsgesetz (UIG) zugrunde zu legen. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG<https://www.juris.de/r3/document/BJNR370410004BJNE000801116/format/xsl/part/S?oi=h8GWewhc88&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen abzulehnen, soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Im Sinne einer effektiven, funktionsfähigen und neutralen Entscheidungsfindung ist die Kommunikation mit der SSK vertraulich. Nur so kann die freie Meinungsäußerung und Willensbildung beteiligter Fachpersonen gewährleistet und der notwendige unbefangene und freie Meinungsaustausch erreicht werden. Die Vertraulichkeit der Beratungen dient dem Schutz der Regierungstätigkeit. Die Bekanntgabe der begehrten Informationen zum derzeitigen Zeitpunkt hätte im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 UIG<https://www.juris.de/r3/document/BJNR370410004BJNE000801116/format/xsl/part/S?oi=h8GWewhc88&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen, da der behördliche Beratungs- und Entscheidungsprozess bisher nicht abgeschlossen ist. Das öffentliche Interesse an der jetzigen Bekanntgabe überwiegt zudem nicht das Interesse an der Vertraulichkeit der Beratungen. Sobald der Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, führt das BASE unter Beteiligung des BfS einen Workshop für die Fachöffentlichkeit und interessierte Bürger*innen durch. Dieser soll 2021 stattfinden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter erhoben werden. Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Str. 5 38226 Salzgitter [geschwärzt]<[geschwärzt]>