Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage ist eingegangen, wir haben Sie zur Bearbeitung
weitergeleitet.
Frank Aischmann
-HU-Pressestelle-
Am 17.07.2020 00:35, schrieb << Adresse entfernt >> [#192861]:
> Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> Ihre aktuelle Digitalisierungsstrategie.
>
> Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs.
> 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des
> Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
> Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2
> Abs. 1 VIG betroffen sind.
>
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
>
> Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen
> Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die
> Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit
> Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob
> Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1
> Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
>
> Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug
> über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen
> betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die
> erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines
> Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag
> ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei
> Wochen.
>
> Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um
> eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen