Digitalisierungsstrategie

Ihre aktuelle Digitalisierungsstrategie.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierungsstrategie [#192868]
Datum
17. Juli 2020 00:35
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre aktuelle Digitalisierungsstrategie.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192868/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 17. Juli 2020 erteilen wir Ihnen nach rechtlicher Prüfung folg…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Digitalisierungsstrategie [#192868]
Datum
22. Juli 2020 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 17. Juli 2020 erteilen wir Ihnen nach rechtlicher Prüfung folgende Auskunft: Es gibt keine verschriftliche Digitalisierungsstrategie. Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin (IFG BE) einschlägig. Das VIG kommt nicht zur Anwendung. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen