OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Die Anzahl der in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden.
TBNR 105112, 105113

Die Zahlen bitte aufgeteilt nach Jahr des Tattages.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    16. August 2020
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der in…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#192989]
Datum
17. Juli 2020 12:18
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden. TBNR 105112, 105113 Die Zahlen bitte aufgeteilt nach Jahr des Tattages.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192989/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem LIFG kann ich Ihnen nachfolgende Auskunft geben: Tatbesta…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#192989]
Datum
7. August 2020 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem LIFG kann ich Ihnen nachfolgende Auskunft geben: Tatbestandsnummer 105112: 2018: 6 Anzeigen 2019: 5 Anzeigen 2020: 5 Anzeigen (01.01.-31.07.2020) Tatbestandsnummer 105113: 2018: 9 Anzeigen 2019: 14 Anzeigen 2020: 6 Anzeigen (01.01.-31.07.2020) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die unkomplizierte Beantwortung meiner Frage. Darf ich noch kurz nachf…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#192989]
Datum
26. August 2020 10:34
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die unkomplizierte Beantwortung meiner Frage. Darf ich noch kurz nachfragen, ob sich die Zahl nur auf Verstöße bezieht, bei denen Fahrradfahrende überholt wurden, oder ob es sich allgemein um die Zahl der mit der TBNR geahndeten Verstöße handelt? Könnten Sie mir mitteilen, bei wie vielen der genannten Fälle ein Radfahrender überholt worden ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192989/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Die übermittelte Zahl betrifft alle Fälle, die unter diese Tatbestandsnummer fallen…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: OWI-Verfahren wegen zu geringen Überholabstandes beim Überholen von Fahrradfahrenden [#192989]
Datum
26. August 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Die übermittelte Zahl betrifft alle Fälle, die unter diese Tatbestandsnummer fallen. Leider macht die Tatbestandsnummer keine Unterscheidung wer überholt wurde. Dies müsste man durch Betrachtung des Einzelfalles feststellen. Mit freundlichen Grüßen