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Statistiken zu Verkehrskontrollen bzgl VZ 260 / Anwohner frei

Für die letzen fünf Jahre:
- Protokolle, Rohdaten, oder sonstige Dokumente zu Verkehrskontrollen in Straßen, in denen Verkehrszeichen 260 mit Zusatzschild "Anwohner Frei" angeordnet ist (z.B. Severinstraße), aus denen die Kontrollhäufigkeit und Anteil der Verstöße hervorgeht.

Falls möglich in einer maschinenlesbarer Form welche die folgenden Datenpunkte enthält:
- Kontrolldatum
- Ort/Straßennamen
- Anzahl der kontrollierten KFZ
- Anzahl der festgestellten Verstöße

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistiken zu Verkehrskontrollen bzgl VZ 260 / Anwohner frei [#192996]
Datum
17. Juli 2020 13:25
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die letzen fünf Jahre: - Protokolle, Rohdaten, oder sonstige Dokumente zu Verkehrskontrollen in Straßen, in denen Verkehrszeichen 260 mit Zusatzschild "Anwohner Frei" angeordnet ist (z.B. Severinstraße), aus denen die Kontrollhäufigkeit und Anteil der Verstöße hervorgeht. Falls möglich in einer maschinenlesbarer Form welche die folgenden Datenpunkte enthält: - Kontrolldatum - Ort/Straßennamen - Anzahl der kontrollierten KFZ - Anzahl der festgestellten Verstöße
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192996/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststel…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
AW: Statistiken zu Verkehrskontrollen bzgl VZ 260 / Anwohner frei [#192996]
Datum
17. Juli 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 – weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 22.07.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
22. Juli 2020 08:45
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 22.07.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4083/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o. g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 27.07.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
27. Juli 2020 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.07.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4083/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 17.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu Statistiken über Verkehrskontrollen in Straßen, in denen die Verkehrszeichen 260 und "Anlieger frei" vorhanden sind. Aus den Unterlagen sollten Kontrolldatum, Ort bzw. Straßenname, Anzahl der kontrollierten Kraftfahrzeuge und Anzahl der festgestellten Verstöße hervorgehen. Derartige Statistiken liegen bei der Polizei Köln nicht vor. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#192996] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Antwort. Ich möchte darauf …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#192996]
Datum
2. August 2020 20:42
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Antwort. Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Anfrage nicht nur eventuell vorhandene Statistiken, sondern auch andere Dokumente jeglicher Art bezüglich solcher Kontrollen einschließt, aus denen sich solche Daten ableiten ließe: > - Protokolle, Rohdaten, oder sonstige Dokumente zu Verkehrskontrollen in Straßen, in denen Verkehrszeichen 260 mit Zusatzschild "Anwohner Frei" angeordnet ist Da sich ihrer Antwort lediglich auf Statistiken im Speziellen bezieht, geht aus ihrer Antwort leider nicht eindeutig hervor, ob diese ebenfalls nicht vorliegen. Ich möchte daher bitten, dies ggf nochmals zu prüfen. Falls gar keine Daten dazu vorliegen, liegt dies daran dass solche Kontrollen nicht durchgeführt wurden, oder werden diese nicht in auswertbarer Form festgehalten? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192996/

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 10.08.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
10. August 2020 11:58
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 10.08.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4083/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 02.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Auskunftsersuchen vom 17.07.2020 beantragten Sie den Informationszugang zu Protokollen, Rohdaten oder sonstigen Dokumenten zu Verkehrskontrollen in Straßen, in denen Verkehrszeichen 260 mit Zusatzschild "Anwohner Frei" angeordnet ist, aus denen die Kontrollhäufigkeit und Anteil der Verstöße hervorgeht. Ihre Anfrage war überschrieben mit dem Betreff: "Statistiken zu Verkehrskontrollen bezügl. VZ 260/Anwohner Frei". Als Antwort war Ihnen dementsprechend mitgeteilt worden, dass derartige Statistiken bei der Polizei Köln nicht vorliegen. Da sich die gegebene Antwort auf Statistiken bezogen habe, fragten Sie nun mit dem Bezugsschreiben nach, ob auch keine entsprechenden Protokolle, Rohdaten oder sonstigen Dokumente zu den von Ihnen angefragten Verkehrskontrollen vorliegen. Es wird zur Klarstellung mitgeteilt, dass entsprechende Protokolle, Rohdaten oder sonstige Dokumente nicht vorliegen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.