§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)

Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung "Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)" vom 15.07.2020 (https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/698984/155558.pdf) nicht im Internet veröffentlicht wurde.

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  • Datum
    18. Juli 2020
  • Frist
    17. August 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus d…
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Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
18. Juli 2020 12:17
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung "Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)" vom 15.07.2020 (https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/698984/155558.pdf) nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193039/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in die Begründung ist jederzeit zu den Dienstzeiten im Amt für öffentliche Ordnung ein…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
7. August 2020 11:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in die Begründung ist jederzeit zu den Dienstzeiten im Amt für öffentliche Ordnung einsehbar. Darüber hinaus versenden wir diese auf Nachfrage auch per E-Mail. Anbei finden Sie den Verordnungstext samt Begründung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Begründung der Allgemeinverfügung! Mein Antrag …
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Von
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Betreff
AW: Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
7. August 2020 11:45
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Begründung der Allgemeinverfügung! Mein Antrag richtet sich jedoch auf Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum von der Soll-Vorschrift des § 27a Abs. 1. S. 3 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes abgewichen wurde, indem die Begründung nicht im Internet veröffentlicht wurde. § 27a Abs. 1. S. 3 LVwVfG regelt: "Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden." Die Informationen können beispielsweise in Form von Protokollen, Aktennotizen, Dienst- oder Verwaltungsanweisungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193039/
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in von der Vorschrift wurde nicht abgewichen da es sich um keine Muss-Vorschrift hande…
Von
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Betreff
Antwort: AW: Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
7. August 2020 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in von der Vorschrift wurde nicht abgewichen da es sich um keine Muss-Vorschrift handelt. Wichtig ist ja, dass jeder Bürger Zugang zur Begründung hat, und dies ist zweifelsfrei erfüllt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie richtig ausführen, handelt es sich bei § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG nicht um ein…
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Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
7. August 2020 15:12
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie richtig ausführen, handelt es sich bei § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG nicht um eine Muss-Vorschrift. Jedoch hat der Gesetzgeber die Vorschrift als Soll-Vorschrift verfasst, d. h. die Veröffentlichung muss im Regelfall erfolgen, eine Nichtveröffentlichung ist nur bei atypischen Fällen möglich (so u. a. Bader/Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG und Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz für die gleichlautende Vorschrift im VwVfG des Bundes). Die reine Verfügbarkeit auf Anfrage genügt damit der Vorschrift nicht. Eine solche Soll-Vorschrift eröffnet der Behörde ein Ermessen, wenn von dem Regelfall abgewichen werden soll (vgl. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 40 Rn. 26 für das VwVfG des Bundes). Mein Antrag zielt auf die amtlichen Informationen, die Ihre Ermessenentscheidung in diesem Einzelfall dokumentieren oder auf Dienstanweisungen oder Verwaltungsvorschriften die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193039/
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Betreff
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Datum
7. August 2020 15:12
Status
Warte auf Antwort

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[geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] Sehr [geschwärzt], so sehr ich den Austausch mit Ihnen über die mater…
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[geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]]
Datum
23. August 2020 16:57
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], so sehr ich den Austausch mit Ihnen über die materielle Rechtslage hinsichtlich des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG schätze, möchte ich trotzdem daran erinnern, dass die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)“ vom 18.07.2020 (#193039) mittlerweile um sieben Tage überschritten wurde. Bitte übersenden Sie mir die gewünschten Informationen zeitnah. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193039 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in eine Dokumentation dieser Ermessensentscheidung existiert nicht. Es können Ihnen de…
Von
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Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
24. August 2020 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Dokumentation dieser Ermessensentscheidung existiert nicht. Es können Ihnen deshalb auch keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Einen Rechtsbruch, wie Sie ihn beschreiben, können wir nicht erkennen. Freundliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Auskunft, dass keine amtlichen Informationen zu dieser Ermes…
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Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
31. August 2020 12:18
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Auskunft, dass keine amtlichen Informationen zu dieser Ermessensentscheidung vorliegen. Meine Anfrage ist damit jedoch nur teilweise beantwortet. Ich beantragte Zugang zu "Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung [...] nicht im Internet veröffentlicht wurde". In unserem weiteren E-Mail-Verkehr präzisierte ich den Antrag und verwies auch auf "Dienst- oder Verwaltungsanweisungen die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben". Liegen bei Ihnen denn die angefragten Dienst- oder Verwaltungsanweisungen vor die den Umgang mit § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG regeln? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193039/

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Sehr geehrteAntragsteller/in es existieren weder Dienst- oder Verwaltungsanweisungen noch Unterlagen, wie die Vo…
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Landeshauptstadt Stuttgart
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Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Fwd: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Verbot sexueller Dienstleistungenzur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) [#193039]
Datum
31. August 2020 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es existieren weder Dienst- oder Verwaltungsanweisungen noch Unterlagen, wie die Vorschrift ausgelegt wird. Solche Entscheidungen werden im täglichen Verwaltungshandeln getroffen ohne dass es hierfür besondere Anweisungen außer einer Rechtsgrundlage gibt. Freundliche Grüße