Kommunikation

1. Eine Auflistung aller Sitzungen des Verwaltungsrats des badischen Staatstheaters Karlsuhr seit 2015
2. die zu diesen Sitzungen zugehörigen Tagesordnungspunkte
3. die zu diesen Sitzungen zugehörigen Sitzungsprotokolle

4. sämtliche Befassung innerhalb des Ministeriums zur Vor- und Nachbereitung der Verwaltungsratssitzungen der Jahre 2019 und 2020 Sitzungen, inbesondere
- Akten
- E-Mail Kommunikation
- Dokumente für Verwaltungsratsmitglieder (Tischvorlagen, Anhänge zu Tagesordnungspunkten)

insbesondere einschließlich der Kommunikation der Verwaltungsratssitzung vom 17. Juli 2020.

5. Sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium und dem Generalintendanten des badischen Staatstheaters im Jahre 2020 bis zum heutigen Tage

5. Sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium und dem Generalintendanten des badischen Staatstheaters im Jahre 2019

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auflistung aller…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation [#193103]
Datum
20. Juli 2020 09:22
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung aller Sitzungen des Verwaltungsrats des badischen Staatstheaters Karlsuhr seit 2015 2. die zu diesen Sitzungen zugehörigen Tagesordnungspunkte 3. die zu diesen Sitzungen zugehörigen Sitzungsprotokolle 4. sämtliche Befassung innerhalb des Ministeriums zur Vor- und Nachbereitung der Verwaltungsratssitzungen der Jahre 2019 und 2020 Sitzungen, inbesondere - Akten - E-Mail Kommunikation - Dokumente für Verwaltungsratsmitglieder (Tischvorlagen, Anhänge zu Tagesordnungspunkten) insbesondere einschließlich der Kommunikation der Verwaltungsratssitzung vom 17. Juli 2020. 5. Sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium und dem Generalintendanten des badischen Staatstheaters im Jahre 2020 bis zum heutigen Tage 5. Sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium und dem Generalintendanten des badischen Staatstheaters im Jahre 2019
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Nebensiustr. 37 << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
WG: Per E-Mail senden: LIFG BST Andeas Antragsteller/in.pdf Sehr geehrteAntragsteller/in da die vorige Mail als &q…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Per E-Mail senden: LIFG BST Andeas Antragsteller/in.pdf
Datum
18. August 2020 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da die vorige Mail als "unzustellbar" zurück kam, verwende ich hier die beim MWK hinterlegte Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Antrag vom 20. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die erbetenen Tagesordnungen der Verwalt…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Antrag vom 20. Juli 2020
Datum
19. August 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die erbetenen Tagesordnungen der Verwaltungsratssitzungen des Badischen Staatstheaters aus den Jahren 2015 bis heute. Personenbezogene Hinweise wurden wegen personenbezogener Daten geschwärzt. Insoweit wird einem Teil Ihres Antrags hiermit entsprochen. Gebühren und Auslagen fallen insoweit nicht an. Ihr Antrag bezüglich der Kommunikation mit dem Generalintendanten, aber auch bezüglich der Sitzungsprotokolle könnte Belange nach § 5 LIFG (Schutz personenbezogener Daten) berühren. Wir bitten deshalb gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG um eine Begründung Ihres Antrags sowie um eine Erklärung für die Anhörung nach § 8 Abs. 1 LIFG, inwieweit Ihre Daten an die geschützte Person weitergegeben werden können. Wir weisen darauf hin, dass es sich angesichts des Umfangs der Anfrage sowie auch unter Berücksichtigung etwaiger Drittbezogenheiten nicht um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand handelt. Aus diesem Grund wird die Frist zur Beantwortung auf bis zu drei Monate verlängert, § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass angesichts des Umfangs des Antrags, der Prüfung und einer etwaigen Beteiligung Dritter aller Voraussicht nach Gebühren und Auslagen entstehen werden, die den Betrag von 200 Euro übersteigen. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands werden diese bei bis zu 500 Euro liegen. Wir bitten um Erklärung, ob Sie den Antrag vor diesem Hintergrund weiterverfolgen wollen, vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG. Anbei erhalten Sie zu Ihrer Informationen die Antworten des Wissenschaftsministeriums auf die Anfragen des Abgeordneten Weinmann (FDP) und der Abgeordneten Gentges (CDU). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
LIFG BST [#193103] Sehr geehrteAntragsteller/in die Unterlagen aus dem Staatsministerium sind gestern bei mir ang…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG BST [#193103]
Datum
22. August 2020 09:29
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Unterlagen aus dem Staatsministerium sind gestern bei mir angekommen. Ich danke Ihnen für die fristgemäße und problemlose Bearbeitung meiner LIFG-Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: LIFG BST [#193103]
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 19. August bitten Sie um eine Begründung …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG BST [#193103]
Datum
1. September 2020 17:28
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 19. August bitten Sie um eine Begründung meines LIFG-Antrags vom 20. Juli nach § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG. Es besteht ein erhöhtes öffentliches Interesse an dem Verhältnis zwischen der Theaterleitung, dem Ministerium und dem Verwaltungsrat. Darüber hinaus besteht ein öffentliches Interesse am (historischen) Wissensstand des Verwaltungsrats als Kontrollgremium und dem der Ministerin als dessen Vorsitzende, beispielsweise bezüglich der "Kostenexplosion" der Sanierung oder des sogenannten "Führungsstreits". Dieses öffentliche Interesse ist einerseits belegt durch zahlreiche Presseartikel: In der Regionalpresse sind beispielsweise etwa 20 (Stand 25. August) thematisch verwandte Artikel online bei den Badischen Neusten Nachrichten abrufbar: https://bnn.de/ort/badisches-staatsth.... Ebenso berichtete die Badische Zeitung am 09.07.2020 auf Seite 10 und am 30.07.2020 auf Seite 9, weiterhin die Heilbronner Stimme am 25.07.2020 auf Seite 11 u.v.a.m. Im Nonprint-Bereich thematisierten u.a. das Online-Newsportal ka-news.de, das Stadtmagazin karlsruhe-insider.de, Baden-TV und die privaten Radiosender "die neue welle" und "radio regenbogen" die Vorgänge am Staatstheater und die Verwaltungsratssitzung am 17. Juli. Weiterhin ist überregional und bundesweit berichtet worden, beispielsweise bei Welt online am 24.07.2020: "Karlsruher Theaterkrise spitzt sich zu", in der Frankfurter Neue Presse am 18.07.2020, in taz.am Wochenende vom 18.7.2020 in der Rubrik "unterm Strich", sowie in der Süddeutschen Zeitung online: https://www.sueddeutsche.de/kultur/in.... Im regionalen wie nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde die Generalintendanz und der Verwaltungsrat ebenfalls thematisiert: https://www.swr.de/swr2/buehne/streit... https://www.deutschlandfunkkultur.de/... https://www.deutschlandfunkkultur.de/... Zuletzt sind zum Teil sehr ausführliche Artikel bei einschlägigen Fachzeischriften erschienen: https://nachtkritik.de/index.php?opti... https://www.nmz.de/kiz/nachrichten/in... https://van.atavist.com/aus-den-fugen Damit ist ein öffentliches Interesse hinreichend begründet, sofern Belange nach §5 aber insbesondere auch nach §6 S.2 LIFG betroffen sind. Das öffentliche Interesse erklärt sich außerdem daraus, dass gegen mehrere (ehemalige) Mitarbeiter des Badischen Staatstheaters, darunter auch der Generalintendant und der ehemalige Leiter der Jugendsparte, Ermittlungen oder gerichtliche Verfahren laufen. Weitere Vorwürfe werden in den sozialen Netzwerken fortlaufend einem breiten Publikum gegenüber geäußert und sorgen für eine gesellschaftliche Diskussion, die sich in Demonstrationen mit mehreren Hundert Teilnehmern, Solidaritätsbekundungen für Betroffene und vollen Leserbriefseiten der lokalen Presse äußert. Nicht nur stehen schwere Vorwürfe an sich im Raum, sondern auch der Verdacht, dass verschiedene Akteure in Theaterleitung, Verwaltungsrat, Kommunal- und Landespolitik von Missständen gewusst oder sie sogar erst ermöglicht haben könnten. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran und ein Recht darauf zu erfahren, welche Rolle diese Personen in den Entwicklungen gespielt haben – nicht zuletzt, weil es sich zum Teil um gewählte Repräsentanten der Bürger und um einen stark subventionierten Betrieb geht. Sie baten außerdem um eine Erklärung nach § 8 Abs. 1 LIFG: Gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 LIFG erlaube ich Ihnen die Schwärzung personenbezogener Daten, sofern sie nicht Personen des öffentlichen Interesses (bspw. Generalintendant, Sparten-Intendanten, Bürgermeister, Ministerin) betreffen. Einer Weitergabe meiner Daten stimme ich zu, wenn die betroffene Person diese anfragt, jedoch nicht anlasslos. Zum Thema Verwaltungskosten und Bearbeitungsaufwand möchte ich meine Anfrage weiter präzisieren: Die ersten beiden Punkte meiner Anfrage vom 20. Juli 2020, die Tagesordnungen und Sitzungstermine des Verwaltungsrats sind mittlerweile beantwortet. Somit sind nur noch die Punkte 3, 4 und 5 zu bearbeiten. Sollten bei Punkt 4 (interne Kommunikation) Belange nach §4, Abs. 1, lit. 6 oder lit. 10 LIFG berührt sein (vgl. Bescheide des Staatsministeriums und des Finanzministeriums in ähnlicher Sache), stimme ich einer Schwärzung dieser Passagen zu. Insbesondere Tischvorlagen und Anhänge zu Tagesordnungspunkten sind meiner Ansicht nach hiervon nicht berührt. Sollten bei Punkt 5 (Kommunikation) personenbezogene Daten Dritter, die nicht Personen des öffentlichen Lebens sind (siehe oben) betroffen sein, stimme ich einer Schwärzung dieser personenenbezogenen Daten zu. Soweit seit dem 20. Juli weitere Kommunikation oder Akten angefallen sind, bitte ich darum, mir auch diese zuzusenden. Ich erkläre mich im Sinne des § 10 Abs. 2 LIFG bereit, die entstehenden Verwaltungsgebühren zu tragen, verweise aber auf den Grundsatz der Billigkeit und das oben belegte starke öffentliche Interesse in dieser Sache als Ganzes, was nach §11 LGebG, auf das im maßgeblichen Punkt 4 des GebVerz MWK verwiesen wird, eine Gebührenbefreiung rechtfertigt. Eine öffentliche Verwertung der zugesandten Informationen kann dabei angenommen werden. Der Verwaltungsaufwand wegen Drittbeteiligungsverfahren verringert sich meiner Ansicht nach erheblich durch die Erklärung zum Verzicht auf personenbezogene Daten nicht-öffentlicher Personen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Automatische Antwort: LIFG BST [#193103] Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis 13. September nicht…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: LIFG BST [#193103]
Datum
1. September 2020 17:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis 13. September nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht gelesen oder weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Hoyer (<<E-Mail-Adresse>>) oder ab 7.9. an Frau Schäffner ( <<E-Mail-Adresse>>). Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: LIFG BST [#193103]
Sehr geehrteAntragsteller/in ich leite Ihnen die Mail bezüglich mein…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: LIFG BST [#193103]
Datum
1. September 2020 17:56
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich leite Ihnen die Mail bezüglich meiner LIFG-Anfrage weiter, um die Frist zu wahren und auch auf zügige Bearbeitung Ihrerseits zu hoffen.: Sehr geehrte Herr, in Ihrer E-Mail vom 19. August bitten Sie um eine Begründung meines LIFG-Antrags vom 20. Juli nach § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG. Es besteht ein erhöhtes öffentliches Interesse an dem Verhältnis zwischen der Theaterleitung, dem Ministerium und dem Verwaltungsrat. Darüber hinaus besteht ein öffentliches Interesse am (historischen) Wissensstand des Verwaltungsrats als Kontrollgremium und dem der Ministerin als dessen Vorsitzende, beispielsweise bezüglich der "Kostenexplosion" der Sanierung oder des sogenannten "Führungsstreits". Dieses öffentliche Interesse ist einerseits belegt durch zahlreiche Presseartikel: In der Regionalpresse sind beispielsweise etwa 20 (Stand 25. August) thematisch verwandte Artikel online bei den Badischen Neusten Nachrichten abrufbar: https://bnn.de/ort/badisches-staatsth.... Ebenso berichtete die Badische Zeitung am 09.07.2020 auf Seite 10 und am 30.07.2020 auf Seite 9, weiterhin die Heilbronner Stimme am 25.07.2020 auf Seite 11 u.v.a.m. Im Nonprint-Bereich thematisierten u.a. das Online-Newsportal ka-news.de, das Stadtmagazin karlsruhe-insider.de, Baden-TV und die privaten Radiosender "die neue welle" und "radio regenbogen" die Vorgänge am Staatstheater und die Verwaltungsratssitzung am 17. Juli. Weiterhin ist überregional und bundesweit berichtet worden, beispielsweise bei Welt online am 24.07.2020: "Karlsruher Theaterkrise spitzt sich zu" und "ZKM-Chef zum Theaterstreit: Politik will Versagen vertuschen", in der Frankfurter Neue Presse am 18.07.2020, in taz.am Wochenende vom 18.7.2020 in der Rubrik "unterm Strich", sowie in der Süddeutschen Zeitung online: https://www.sueddeutsche.de/kultur/in.... Im regionalen wie nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde die Generalintendanz und der Verwaltungsrat ebenfalls thematisiert: https://www.swr.de/swr2/buehne/streit... https://www.deutschlandfunkkultur.de/... https://www.deutschlandfunkkultur.de/... Zuletzt sind zum Teil sehr ausführliche Artikel bei einschlägigen Fachzeischriften erschienen: https://nachtkritik.de/index.php?opti... https://www.nmz.de/kiz/nachrichten/in... https://van.atavist.com/aus-den-fugen Damit ist ein öffentliches Interesse hinreichend begründet, sofern Belange nach §5 aber insbesondere auch nach §6 S.2 LIFG betroffen sind. Das öffentliche Interesse erklärt sich außerdem daraus, dass gegen mehrere (ehemalige) Mitarbeiter des Badischen Staatstheaters, darunter auch der Generalintendant und der ehemalige Leiter der Jugendsparte, Ermittlungen oder gerichtliche Verfahren laufen. Weitere Vorwürfe werden in den sozialen Netzwerken fortlaufend einem breiten Pubklikum gegenüber geäußert und sorgen für eine gesellschaftliche Diskussion, die sich in Demonstrationen mit mehreren Hundert Teilnehmern, Solidaritätsbekundungen für Betroffene und vollen Leserbriefseiten der lokalen Presse äußert. Nicht nur stehen schwere Vorwürfe an sich im Raum, sondern auch der Verdacht, dass verschiedene Akteure in Theaterleitung, Verwaltungsrat, Kommunal- und Landespolitik von Missständen gewusst oder sie sogar erst ermöglicht haben könnten. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran und ein Recht darauf zu erfahren, welche Rolle diese Personen in den Entwicklungen gespielt haben – nicht zuletzt, weil es sich zum Teil um gewählte Repräsentanten der Bürger und um einen stark subventionierten Betrieb geht. Sie baten außerdem um eine Erklärung nach § 8 Abs. 1 LIFG: Gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 LIFG erlaube ich Ihnen die Schwärzung personenbezogener Daten, sofern sie nicht Personen des öffentlichen Interesses (bspw. Generalintendant, Sparten-Intendanten, Bürgermeister, Ministerin) betreffen. Einer Weitergabe meiner Daten stimme ich zu, wenn die betroffene Person diese anfragt, jedoch nicht anlasslos. Zum Thema Verwaltungskosten und Bearbeitungsaufwand möchte ich meine Anfrage weiter präzisieren: Die ersten beiden Punkte meiner Anfrage vom 20. Juli 2020, die Tagesordnungen und Sitzungstermine des Verwaltungsrats sind mittlerweile beantwortet. Somit sind nur noch die Punkte 3, 4 und 5 zu bearbeiten. Sollten bei Punkt 4 (interne Kommunikation) Belange nach §4, Abs. 1, lit. 6 oder lit. 10 LIFG berührt sein (vgl. Bescheide des Staatsministeriums und des Finanzministeriums in ähnlicher Sache), stimme ich einer Schwärzung dieser Passagen zu. Insbesondere Tischvorlagen und Anhänge zu Tagesordnungspunkten sind meiner Ansicht nach hiervon nicht berührt. Sollten bei Punkt 5 (Kommunikation) personenbezogene Daten Dritter, die nicht Personen des öffentlichen Lebens sind (siehe oben) betroffen sein, stimme ich einer Schwärzung dieser personenenbezogenen Daten zu. Soweit seit dem 20. Juli weitere Kommunikation oder Akten angefallen sind, bitte ich darum, mir auch diese zuzusenden. Ich erkläre mich im Sinne des § 10 Abs. 2 LIFG bereit, die entstehenden Verwaltungsgebühren zu tragen, verweise aber auf den Grundsatz der Billigkeit und das oben belegte starke öffentliche Interesse in dieser Sache als Ganzes, was nach §11 LGebG, auf das im maßgeblichen Punkt 4 des GebVerz MWK verwiesen wird, eine Gebührenbefreiung rechtfertigt. Der Verwaltungsaufwand wegen Drittbeteiligungsverfahren verringert sich meiner Ansicht nach erheblich durch die Erklärung zum Verzicht auf personenbezogene Daten nicht-öffentlicher Personen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. September 2020 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Unzustellbar: AW: Automatische Antwort: LIFG BST [#193103] Sehr [geschwärzt], Ich bitte um Weiterleitung mein…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: AW: Automatische Antwort: LIFG BST [#193103]
Datum
1. September 2020 18:58
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich bitte um Weiterleitung meiner Antwort-Email an Herrn [geschwärzt] Die von Herrn [geschwärzt] in seiner Abwesenheit angegebene Mailadresse ist fehlerhaft und ich kann die Adresse nicht anpassen über fragdenstaat. Unter dem link https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-243/ ist die Antwort pseudonymisiert aber inhaltlich vollständig öffentlich abrufbar. Die von fds vergebene mailadresse sollte in ihrem Haus bekannt sein. Mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre Mühen, [geschwärzt] Anfragenr: 193103 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Gescannte Unterrlagen Gescannte Unterlagen
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Gescannte Unterrlagen
Datum
16. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 20. Juli 2020 nach LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antra…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 20. Juli 2020 nach LIFG
Datum
19. Oktober 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 20. Juli 2020. Die Unterlagen gehen Ihnen mit gesonderter Post zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 20. Juli 2020 nach LIFG [#193103] Sehr geehrteAntragsteller/in nochmals vielen Dank für die Be…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20. Juli 2020 nach LIFG [#193103]
Datum
4. November 2020 09:50
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nochmals vielen Dank für die Bemühungen im Ministerium, meine Anfrage so umfassend wie eben rechtlich möglich zu beantworten. Meiner Meinung nach, und auch nach Ansicht der Open Knowledge Foundation (für die ich hier nicht spreche), ist Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert ein wesentlicher Pfeiler unserer freien Gesellschaft und, bei aller Arbeit, die sie vielleicht generiert, eine Kernaufgabe der Exekutive. In unserer Demokratie ist Macht immer nur Macht auf Zeit und insbesondere Vorteile durch exklusives Wissen, das in der Exekutive nun mal entsteht und existiert, gegenüber anderen staatlichen Stellen, aber eben auch den Bürgern gegenüber, sollte es nicht geben und das war und ist der tieferliegende Grund für meine umfangreiche Anfrage gewesen. Es ist entscheidend in einer Demokratie, freien Zugang zu Informationen zu haben und rechenschaftspflichtig zu sein. Geheimniskrämerei und Vetternwirtschaft stehen einer Demokratie nicht gut und ich bin ein Freund von "Primärquellen", bei denen ich dann selbst bewerten kann, wie die Lage ist. Ich kann deswegen auch nicht ausschließen, dass ich in Zukunft weitere Anfragen an das Ministerium stellen werde, die mit dem badischen Staatstheater in Zusammenhang stehen und hoffe auf eine weiterhin so wohlwollende Bearbeitung. Ich tue das nicht aus Argwohn oder Böswilligkeit sondern aus Sorge und Liebe zum badischen Staatstheater, das seit Jahren hinter seiner kreativen Leistungsfähigkeit zurückbleibt. Mit dieser Meinung bin ich in Stadt und Land ja auch nicht allein. Gerne können Sie diese Antwort intern weiterverteilen. Die angefallene Gebühr wird demnächst überwiesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
AW: Ihr Antrag vom 20. Juli 2020 nach LIFG [#193103] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Nachrich…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20. Juli 2020 nach LIFG [#193103]
Datum
5. November 2020 07:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Nachricht und insbesondere auch für die Informationen zum Hintergrund Ihrer Anfrage. Ich werde Ihre Mail gerne auch den Kollegen zur Kenntnis geben, die bei der Bearbeitung Ihres Antrags mitgewirkt haben. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente