Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim

Eine Auflistung der Umbaukosten zur Errichtung der Corona Ambulanz in der Abt-Richard-Straße in Daun sowie die Kosten der Mietausgaben der angemieteten Immobilie. Selbige Auskunft erbitte ich auch für die Corona Ambulanz in der Markthalle in Hillesheim.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung d…
An Kreisverwaltung Vulkaneifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim [#193122]
Datum
20. Juli 2020 11:40
An
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Umbaukosten zur Errichtung der Corona Ambulanz in der Abt-Richard-Straße in Daun sowie die Kosten der Mietausgaben der angemieteten Immobilie. Selbige Auskunft erbitte ich auch für die Corona Ambulanz in der Markthalle in Hillesheim.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193122/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages (#193122 und #193119). Gem. § 11 Abs. 2 L…
Von
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Betreff
Re: Fwd: Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim [#193122]
Datum
22. Juli 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages (#193122 und #193119). Gem. § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Wir bitten Sie, uns bis zum 29.07.2020 Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Ohne die Angabe Ihrer Anschrift kann eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Gem. § 11 Abs. 2 LTranspG (folgend aufgelistet) muss legidlich die Identität des Ant…
An Kreisverwaltung Vulkaneifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim [#193122]
Datum
23. Juli 2020 11:47
An
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gem. § 11 Abs. 2 LTranspG (folgend aufgelistet) muss legidlich die Identität des Antragstellers zu erkennen sei. ((2) Der Antrag muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers und zudem erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist dies der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die Antragstellerin oder der Antragsteller der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen nach § 12 Abs. 3 erneut....) Da dies ist hiermit geschehen ist, bitte ich um die weitere Bearbeitung meiner Anfrage. Mit vielem Dank im vorraus verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 193122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193122/
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Sehr geehrteAntragsteller/in die Verwaltungsvorschrift Nr. 11.2.1 zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) führt…
Von
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Betreff
Re: AW: Re: Fwd: Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim [#193122]
Datum
23. Juli 2020 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Verwaltungsvorschrift Nr. 11.2.1 zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) führt zur Identität der antragstellenden Person und Bestimmtheit des Antrags aus: "Nach dem Wortlaut der Bestimmung muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Die Bestimmung gewährt der Behörde kein Recht zur Identitätsermittlung. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag jedoch nicht bearbeitet werden. Hierauf soll die Behörde hinweisen." Wir bitten um Angabe Ihrer vollständigen Anschrift bis zum 29.07.2020, da ohne diese Angabe eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages nicht erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim“ vom …
An Kreisverwaltung Vulkaneifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Re: Fwd: Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim [#193122]
Datum
31. August 2020 16:49
An
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Corona Ambulanz Daun und Hillesheim“ vom 20.07.2020 (#193122) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193122/