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Bekämpfung von Nackschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbot nach SächsNatSchG

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann eine effektive Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten erfolgen?
Nach NatSchG gibt es ein Tötungsverbot für alle Lebewesen. Fällt der Hobbygarten unter die Ausnahme der Landwirtschaft? Wenn nein, welche Methode ist zu empfehlen? Schneckenkorn, Zerschneiden etc fallen alle unter das Tötungsverbot. Ich sammle alle im Garten ab und bringe sie auf eine andere Wiese. Wie ist es mit den Eiern? Diese dürften ebenfalls nicht zerstört werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann eine effek…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bekämpfung von Nackschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbot nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
20. Juli 2020 21:04
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann eine effektive Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten erfolgen? Nach NatSchG gibt es ein Tötungsverbot für alle Lebewesen. Fällt der Hobbygarten unter die Ausnahme der Landwirtschaft? Wenn nein, welche Methode ist zu empfehlen? Schneckenkorn, Zerschneiden etc fallen alle unter das Tötungsverbot. Ich sammle alle im Garten ab und bringe sie auf eine andere Wiese. Wie ist es mit den Eiern? Diese dürften ebenfalls nicht zerstört werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
AW: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169] Se…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
22. Juli 2020 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist kein Antrag nach dem SächsUIG/VIG und betrifft Grundsatzfragen im Bereich Naturschutz. Dies wird im Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Referat 51: Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung bearbeitet. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an das SMEKUL, Referat 51, über <<E-Mail-Adresse>> oder die E-Mail-Adresse für Bürgeranfragen <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169] Se…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
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Betreff
AW: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
25. September 2020 14:03
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bekämpfung von Nackschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbot nach SächsNatSchG“ vom 20.07.2020 (#193169) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
19. September 2021 19:44
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bekämpfung von Nackschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbot nach SächsNatSchG“ vom 20.07.2020 (#193169) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 394 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169] Se…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
29. September 2021 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende E-Mail vom 19. September 2021 habe ich zur Beantwortung erhalten. Leider ist die darin in Bezug genommene Informationsfreiheitsanfrage „Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbot nach SächsNatSchG“ vom 20.07.2020 (#193169) auf dem Server des SMEKUL nicht abgespeichert. Ich bitte daher darum, mir diese Anfrage zur Beantwortung nochmals zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
29. September 2021 16:42
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gern sende ich ihnen nocheinmal die Anfrage zu: Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann eine effektive Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten erfolgen? Nach NatSchG gibt es ein Tötungsverbot für alle Lebewesen. Fällt der Hobbygarten unter die Ausnahme der Landwirtschaft? Wenn nein, welche Methode ist zu empfehlen? Schneckenkorn, Zerschneiden etc fallen alle unter das Tötungsverbot. Ich sammle alle im Garten ab und bringe sie auf eine andere Wiese. Wie ist es mit den Eiern? Diese dürften ebenfalls nicht zerstört werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193169/
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
30. September 2021 08:30
Status
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
5. Oktober 2021 07:59
Status
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage bitten Sie um Beantwortung der Frage, wie eine effektive Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten erfolgen kann. Der Beantwortung der Frage möchte ich zunächst folgende fachliche Ausführungen voranstellen. Zu den großen landlebenden Nacktschnecken zählen bei uns zwei Familien, die Wegschnecken (Arionidae) und die Schnegel (Limacidae). Die im Garten mit Abstand häufigste „Nacktschnecke“, die auch am häufigsten als Schädling empfunden wird, ist die Gemeine Wegschnecke (Arion vulgaris; sie wird auch als Spanische Wegschnecke bezeichnet, was fälschlicherweise ihre Herkunft aus Spanien suggeriert). Die bei uns auftretenden Arten aus den beiden Familien sind nicht besonders geschützt, d.h. das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetes (BNatSchG) gilt für diese Arten nicht. Damit erübrigt sich die Frage, ob die Bewirtschaftung eines Hobbygartens unter die Ausnahme der Landwirtschaft (§ 44 Abs. 4 BNatSchG) fällt. Die o.g. Nacktschnecken unterliegen aber dem allgemeinen Artenschutz. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn die Handlung aus Sicht eines dem Naturschutz aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters gerechtfertigt erscheint. Die Bewirtschaftung eines Hobbygartens einschließlich der Bekämpfung von Schädlingen ist allgemein als ein solcher vernünftiger Grund anerkannt. Das Töten der Nacktschnecken sowie das Zerstören der Eier der oben genannten Nacktschnecken in ihrem Hobbygarten ist damit naturschutzrechtlich nicht verboten. Als Methode zum Töten von Nacktschnecken sind nicht selektive Bekämpfungsmethoden wie Biergläser oder Schneckenkorn-Präparate problematisch, weil auch Nützlinge und natürliche Gegenspieler der Nacktschnecken z.B. Tigerschnegel und besonders geschützte Arten z.B. die Gemeine Weinbergschnecke gefährdet werden. Daher sollten im Kleingarten der mechanischen Bekämpfung sowie angepassten Anbauverfahren (Pflanzenwahl, Barrieren) der Vorzug gegeben werden. Bitte entschuldigen Sie die sehr späte Antwort! Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bekämpfung von Nacktschnecken im Hobbygarten unter Beachtung des Tötungsverbots nach SächsNatSchG [#193169]
Datum
6. Oktober 2021 09:39
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese ausführliche und sehr hilfreiche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193169/