Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kontrollbericht zu Pizza Häusle, Würzburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Häusle
Rottendorfer Straße 6
97072 Würzburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Häusle, Würzburg [#193178]
Datum
20. Juli 2020 21:44
An
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Häusle Rottendorfer Straße 6 97072 Würzburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof <Information-entfernt> (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu Pizza Häusle, Rottendorfer Str. 6, 97072 Würzbu…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Kontrollberichte zu Pizza Häusle, Rottendorfer Str. 6, 97072 Würzburg
Datum
28. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
687,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang lhres per E-Mail übermittelten Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VlG). Wir werden diesbezüglich die weiteren Schritte einleiten und sind grundsätzlich bereit, die gewünschten lnformationen an Sie zu erteilen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass in einem vergleichbaren Fall das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg im Rahmen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden hat, dass das Rechtsschutzinteresse des Dritten höher als das lnformationsinteresse des Antragstellers zu bewerten ist. Entsprechend können wir die von lhnen erbetenen lnformationen erst nach Abschluss des in der angesprochenen Sache noch anhängigen Hauptsacheverfahrens herausgeben. Unabhängig davon steht es lhnen frei, den Rechtsweg einzuschlagen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 18.01.2021 abschließend bearbeitet. Mit freundli…
Von
Stadt Würzburg - Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Häusle, Würzburg [#193178]
Datum
25. Januar 2021 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mit Schreiben vom 18.01.2021 abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.