Kostenaufstellung bezahlter Corona-Postings in Social Media

Eine Auflistung aller Ausgaben für die Schaltung von Anzeigen und bezahlten Posts in Social Media (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn usw.) mit Bezug zu Corona in 2020. Zudem die Ausgaben für alle in diesem Zusammenhang beauftragten Dienstleister zur Erstellung der Inhalte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung all…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung bezahlter Corona-Postings in Social Media [#193203]
Datum
21. Juli 2020 10:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Ausgaben für die Schaltung von Anzeigen und bezahlten Posts in Social Media (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn usw.) mit Bezug zu Corona in 2020. Zudem die Ausgaben für alle in diesem Zusammenhang beauftragten Dienstleister zur Erstellung der Inhalte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193203/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kostenaufstellung bezahlter Corona-Postings in Social Media [#193203]
Datum
22. Juli 2020 07:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage möchte ich Sie auf die angehängten Dokumente verw…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kostenaufstellung bezahlter Corona-Postings in Social Media [#193203]
Datum
12. August 2020 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
242,3 KB
218,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage möchte ich Sie auf die angehängten Dokumente verweisen, die auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden. Hierbei handelt es sich um eine Kleine Anfrage (19/20803), die durch die Bundesregierung beantwortet wurde (19/21271) und die Antworten auf Ihre Fragen enthält. Abrufbar sind die Dokumente auf der Seite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/drucksachen . Mit freundlichen Grüßen