Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella

Die außergerichtliche Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella mit dem kommunale IT-Dienstleister Komm.One

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    20. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die außergerichtl…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella [#193257]
Datum
21. Juli 2020 22:52
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die außergerichtliche Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella mit dem kommunale IT-Dienstleister Komm.One
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193257/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz begehren Sie die außerge…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella [#193257]
Datum
13. August 2020 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,2 KB
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13,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz begehren Sie die außergerichtliche Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella mit dem kommunalen lT-Dienstleister Komm.ONE. Sehr gerne möchten wir Ihnen Auskunft geben. Die Einigungsvereinbarung wurde seitens des Landes vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg geschlossen. Ihren Antrag haben wir deshalb zuständigkeitshalber entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kultusministerium hat Ihren Antrag auf Übersendung der Vereinbarung zur Bildungs…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach LIFG - Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella
Datum
14. August 2020 17:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kultusministerium hat Ihren Antrag auf Übersendung der Vereinbarung zur Bildungsplattform ella an das Innenministerium weitergeleitet. Bei dem Inhalt der Vereinbarung zur Bildungsplattform ella könnte es sich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) handeln. Für den Fall, dass der Anspruch auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt, sieht § 7 Absatz 1 Satz 2 LIFG vor, dass der Antrag begründet werden soll. Wir möchten Ihnen daher Gelegenheit geben, Ihren Auskunftsantrag zu begründen. Die Bescheidung Ihres Antrags wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 21. Juli 2020 übersende ich Ihnen die Vergleichsvereinbarung üb…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
WG: Ihr Antrag nach LIFG - Einigungsvereinbarung zur Bildungsplattform ella
Datum
20. August 2020 15:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 21. Juli 2020 übersende ich Ihnen die Vergleichsvereinbarung über die Beendigung des Bildungsprojekts ella. Mit freundlichen Grüßen

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