Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße

Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen in der Kalk-Mülheimer-Straße für den Abschnitt Kalker Hauptstraße bis zum Kreisverkehr Istanbulstraße.

Darüber hinaus bitte ich Sie um Protokolle oder Mitschriften der letzten vier Jahre von Maßnahmen, welche statt Verkehrsschauen eben dort stattfanden, in welchen Mängel an der Verkehrsinfrastruktur festgehalten wurden.

Schließlich bitte ich um Auskunft, ob und wann in nächster Zeit eine Verkehrsschau eben dort geplant ist.

Bevorzugt elektronisch, per eMail.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße [#193273]
Datum
22. Juli 2020 11:30
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokoll der zwei letzten Verkehrsschauen in der Kalk-Mülheimer-Straße für den Abschnitt Kalker Hauptstraße bis zum Kreisverkehr Istanbulstraße. Darüber hinaus bitte ich Sie um Protokolle oder Mitschriften der letzten vier Jahre von Maßnahmen, welche statt Verkehrsschauen eben dort stattfanden, in welchen Mängel an der Verkehrsinfrastruktur festgehalten wurden. Schließlich bitte ich um Auskunft, ob und wann in nächster Zeit eine Verkehrsschau eben dort geplant ist. Bevorzugt elektronisch, per eMail.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Sansalone Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/ Postanschrift Antragsteller/in Sansalone << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. Juli 2020 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vor drei Wochen bestätigten Sie mir den Eingang meiner Anfrage. Im Handbuch der Stadtverwaltun…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße [#193273]
Datum
12. August 2020 13:07
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vor drei Wochen bestätigten Sie mir den Eingang meiner Anfrage. Im Handbuch der Stadtverwaltung der Stadt Köln steht "3.4 Zwischenbescheid, Eingangsbestätigung, Abgabenachricht (1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist. Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer Zwischenbescheid zu erteilen. (2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen." Ich bitte Sie also um einen Zwischenbescheid, in welchem Sie mir mitteilen, bis wann die Anfrage voraussichtlich bearbeitet werden kann. Bevorzugt per Email. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193273 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. August 2020 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in anb…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. August 2020 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Verwaltung zu Ihrer o. g Anfrage. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen unter der unten angegebenen Rufnummer gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr geehrteAntrags…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
19. August 2020 12:42
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider erschließt es sich mir nicht, wie ohne eine Dokumentation eine Ersatzmaßnahme für eine Verkehrsschau stattfinden kann, denn irgendwie müssen doch die Mängel festgehalten werden. Irgendwie müssen Mängel an die zuständigen Stellen übermittelt werden. Ich vermute, dass dies nicht ausschließlich mündlich stattfindet. Ich freue mich, dass eine Umgestaltung vorgesehen ist, habe dazu leider im Ratsinformationssystem noch nichts finden können. Bitte gestatten Sie mir auch noch die Nachfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass die von Ihnen angekündigte geplante Verkehrsschau eine ordentliche Verkehrsschau sein soll? Wird die Polizei beteiligt? Wird es Einladungen sachkundiger ortsfremder Bürger geben? Sind oder werden KVB, ADFC, VCD und andere angesprochen? Und besonders interessant, wird strikt nach Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen protokolliert werden? Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr [geschwärzt], …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
15. Oktober 2020 18:36
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], leider habe ich seit zwei Monaten keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ich schrieb Ihnen am 19. August. Haben Sie den Vorgang bereits als erledigt abgehakt? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt] Anfragenr: 193273 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr [geschwärzt], …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
5. November 2020 09:27
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich warte nun schon seit 11 Wochen auf Antwort von Frau [geschwärzt] zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzes, ursprünglich vom 22. Juli 2020. Nach dem Handbuch für die Verwaltung in der Stadt Köln, Abschnitt 3.4 über Zwischenbescheide, Eingangsbestätigung und Abgabenachrichten heisst es: (1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist. Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer Zwischenbescheid zu erteilen. (2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen. (3) Wird eine Angelegenheit an eine andere Dienststelle oder Behörde zur weiteren oder endgültigen Erledigung abgegeben, ist eine Abgabenachricht zu erteilen. Ich bitte Sie hiermit um einen Zwischenbescheid, sowie um die Nennung des Grundes, weshalb die Beantwortung nun schon so viel Zeit in Anspruch nimmt. Bitte beantworten Sie ferner noch die ausstehenden Fragen auf meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]: - Wie kann ohne eine Dokumentation eine Ersatzmaßnahme für eine Verkehrsschau stattfinden? Irgendwie müssen doch die Mängel festgehalten werden. Eben Mitschriften oder andere Dokumente und Notizen zu solchen Ersatzmaßnahmen habe ich schon im Juli angefragt. - Von Frau [geschwärzt] wurde eine Verkehrsschau nach dem geplanten Umbau der Kalk-Mülheimer Straße ebendort angekündigt. Verstehe ich richtig, dass diese geplante Verkehrsschau eine ordentliche Verkehrsschau sein soll? Wird die Polizei beteiligt? Wird es Einladungen sachkundiger ortsfremder Bürger geben? Sind oder werden KVB, ADFC, VCD und andere angesprochen? Und besonders interessant, wird strikt nach Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen protokolliert werden? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193273 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. November 2020 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr geehrteAntrags…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
5. November 2020 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Anliegens verweise ich auf mein Schreiben vom 22.08.2020. Darin wurde Ihnen u. a auch mitgeteilt, dass eine Umgestaltung der Kalk Mülheimer Straße in Köln-Kalk vorgesehen ist und in diesem Zusammenhang auch eine Verkehrsschau durchgeführt wird. Weitere Informationen liegen mir zurzeit nicht vor. Die Durchführung der Verkehrsschau erfolgt gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Im Nachgang dazu wird eine Niederschrift gefertigt. Sollten Ihnen Mängel im öffentlichen Straßenland auffallen bzw. bekannt sein, freut sich die Straßenverkehrsbehörde über entsprechende Hinweise. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr geehrteAnt…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
5. November 2020 15:39
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich sehr, dass es tatsächlich in Köln zu einer Verkehrsschau kommen wird. Bezüglich der Erfassung der verkehrsrechtlichen Mängel auf der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln Kalk versuch ich es noch einmal etwas konkreter: Welche verkehrsrechtlichen Mängel auf der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln Kalk wurden durch welche Ämter, Behörden oder Bürger wurden Ihnen in den letzten vier Jahren gemeldet? Vielen Dank für Ihre Mühen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr geehrteAnt…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
2. Dezember 2020 10:10
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben seit etwa vier Wochen nicht mehr reagiert. Daher bitte ich Sie kurz und umgehend um einen Zwischenbericht. Ist diese Anfrage noch in Bearbeitung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr geehrteAnt…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
11. Dezember 2020 11:19
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Leider haben Sie bisher weder auf meine Anfragen vom 5. November, noch auf meine Nachfrage vom 2. Dezember geantwortet. Ist meine Anfrage nach IFG bei Ihnen eingegangen und ist dieser bei Ihnen noch in Bearbeitung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr << A…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
23. Februar 2021 21:13
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße“ vom 22.07.2020 (#193273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. Februar 2021 21:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr Antragstel…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
3. März 2021 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf unseren bisherigen Schriftwechsel, teile ich Ihnen nochmals mit, dass die von Ihnen gewünschten Dokumentationen über die Verkehrsschauen in der Kalk-Mülheimer Straße nicht vorliegen. Eine Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zugunsten der Radfahrer wurde bereits angeordnet. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im 3/4 Quartal 2021. Im Zuge dessen ist eine Verkehrsschau vorgesehen. Nach Durchführung der Verkehrsschau, können Ihnen die entsprechenden Informationen gegen eine Verwaltungsgebühr zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273] Sehr << A…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsschau Kalk-Mülheimer Straße, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#193273]
Datum
3. März 2021 10:02
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine letzte Anfrage war nicht auf Verkehrsschauen bezogen. Im November 2020 habe ich ganz konkret gefragt: "Welche verkehrsrechtlichen Mängel auf der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln Kalk wurden durch welche Ämter, Behörden oder Bürger wurden Ihnen in den letzten vier Jahren gemeldet?" Damit ist Ihr Hinweis, dass es keine Dokumentationen zu Verkehrsschauen gibt, keine Antwort auf meine Frage. Ich möchte Sie also bitten noch einmal auf meine Frage einzugehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße“ [#193273]
Datum
30. März 2021 11:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193273/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Köln lediglich selektiv meine Fragen beantwortet hat. Die Stadt hat zwar erklärt, dass sie am angefragten Ort keine Verkehrsschauen durchgeführt hätte und auch keine Protokolle oder Mitschriften von Ersatzmaßnahmen existiert hätten, ignoriert aber vollständig meine Frage nach sonstigen gemeldeten Mängeln. So fragte ich im November 2020: "Welche verkehrsrechtlichen Mängel auf der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln Kalk wurden durch welche Ämter, Behörden oder Bürger wurden Ihnen in den letzten vier Jahren gemeldet?" Darauf antwortete die Stadt am 3. März, dass keine Dokumentation über Verkehrsschauen existierten. Dies ist keine Antwort auf meine Frage. Ferner kann die Stadt weder überhaupt noch glaubhaft erklären, wie eine Anfertigung von Dokumentationen bei Ersatzmaßnahmen von Verkehrsschauen unterbleiben kann. Ohne Verschriftlichung wird die Verwaltung wohl kaum arbeiten können. Auf Nachfragen, auf Erinnerungen und ähnlichem wird monatelang nicht reagiert. Ich sehe also keinen anderen Weg Sie um eine Vermittlung zu bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193273.pdf - 2020-08-18_1-VerkehrsschauKalk-MlheimerStraeinKalk.pdf Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße“ [#193273]
Datum
30. März 2021 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) An…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273)
Datum
19. April 2021 16:20
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2920/21 ________________________________ Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu in den letzten vier Jahren gemeldeten, verkehrsrechtlichen Mängeln auf der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln Kalk über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsschau-kalk-mulheimer-strae/) gestellt zu haben. Bislang sei eine inhaltliche Rückmeldung Ihrerseits trotz Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) [#193273] Sehr << Anrede >> meine Informati…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) [#193273]
Datum
28. Mai 2021 13:36
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschau Kalk-Mülheimer-Straße“ vom 22.07.2020 (#193273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 277 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. Mai 2021 13:36
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) [#193273] Sehr << Anrede >> Mitte April hab…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) [#193273]
Datum
28. Mai 2021 13:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mitte April haben Sie die Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Bis heute wird mein Anliegen weiter ignoriert. Haben Sie bereits eine Rückmeldung erhalten? Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2920/21 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) [#193273] Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2920/21 Sehr <&l…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) [#193273]
Datum
22. Juni 2021 09:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2920/21 Sehr << Anrede >> vor zwei Monaten haben Sie die Stadt Köln um Stellungnahme gebeten. Bis heute wird mein Anliegen weiter ignoriert. Haben Sie bereits eine Rückmeldung erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193273/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 5.1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273)
Datum
29. Juni 2021 10:22
Status
Erinnerung Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2920/21 Ihr Zeichen: 66-662-1 De ________________________________ Sehr Antragsteller/in leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Herr Antragsteller/in hat sich erneut nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen bislang noch keine Rückmeldung auf seinen Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 zu in den letzten vier Jahren gemeldeten, verkehrsrechtlichen Mängeln auf der Kalk-Mülheimer-Straße in Köln Kalk (https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsschau-kalk-mulheimer-strae/) erhalten zu haben. Ich hatte Sie hierzu am 19.4. angeschrieben, aber auch keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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WG: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273)
Datum
6. Juli 2021 12:56
Status
Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2920/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], hiermit leite ich Ihnen die Antwort der Stadt Köln auf meine Erinnerung weiter. Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihr Auskunftsersuchen erledigt hat. Bei inhaltlichen Rückfragen zu der nun erteilten Auskunft empfehle ich Ihnen, sich telefonisch unmittelbar mit Frau Demir in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 - [geschwärzt] Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<mailto:poststelle@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> [geschwärzt]<[geschwärzt]> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Von: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Dienstag, 6. Juli 2021 12:49 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <[geschwärzt]> Betreff: AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 5.11.2020 (#193273) Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend nehme ich Stellung zu der Eingabe von Herrn [geschwärzt] Bezüglich der Kalk-Mülheimer Straße in Köln-Kalk, im Abschnitt zwischen Kalker Hauptstraße und Wipperfürther Straße, liegen mir in den letzten vier Jahren lediglich vier Bürgeranträge auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht vor. Diese Eingaben wurden geprüft und negativ beschieden. Auch die Anfrage des Herrn [geschwärzt] gehörte dazu und wurde weitestgehend im Schriftverkehr beantwortet. Ferner wurde Herrn [geschwärzt] mitgeteilt, dass an der o. g Örtlichkeit, aus personellen Gründen, keine Verkehrsschauen durchgeführt werden konnten und ihm somit auch keine schriftlichen Dokumentationen über die Verkehrsschauen zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen der Überprüfung der Benutzungspflicht in der Vergangenheit, konnte unter Berücksichtigung der bestehenden verkehrlichen Aspekte (hohes Verkehrsaufkommen, hoher LKW-Anteil, hoher Lieferverkehr-Anteil), ohne die Erarbeitung entsprechende Umbaumaßnahmen auf der Fahrbahn, einer Aufhebung der Benutzungspflicht vorerst nicht entsprochen werden. Im Zusammenhang mit den zunehmenden Dooring-Unfällen wurde u. a die verkehrslenkende Dienststelle der Polizei um Stellungnahme gebeten. Diese regte entsprechende Begleitmaßnahmen auf der Fahrbahn an. Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk wurde daher eine Planung erarbeitet, welche die Aufhebung einer Fahrspur zu Gunsten des Radverkehrs vorsieht. Mit dieser Umbaumaßnahme wird im 4.Quartal 2021 begonnen. Im Vorgriff auf diese Maßnahme ist vorgesehen, die Radwegbenutzungspflicht für den in Richtung Norden fahrenden Radfahrer aufzuheben. Im Zuge der Umbaumaßnahmen ist auch eine Verkehrsschau vorgesehen. Zur aktuellen Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des vorhandenen Radweges werden Überprüfungen der aktuellen Schäden durchgeführt und die zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit notwendigen Schäden kurzfristig beseitigt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung StVO-Anordnungen ortsfest Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de<mailto:strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de> Internet: www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de>