Geschenkeverzeichnisse

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    21. August 2020
  • 7 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenkeverzeichnisse [#193279]
Datum
22. Juli 2020 12:03
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193279/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Niedersächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Niedersächsische Staatskanzlei
Betreff
WG: Geschenkeverzeichnisse [#193279]
Datum
31. Juli 2020 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Semsrott, für die Staatskanzlei gilt – wie grundsätzlich für alle Behörden und Einrichtungen d…
Von
Niedersächsische Staatskanzlei
Betreff
WG: Geschenkeverzeichnisse [#193279]
Datum
17. August 2020 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, für die Staatskanzlei gilt – wie grundsätzlich für alle Behörden und Einrichtungen des Landes Niedersachsen sowie für Landesbetriebe – die „Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)“ vom 01.04.2014 (als Datei beigefügt). Nähere Regelungen zu dem für Beamtinnen und Beamte bestehenden grundsätzlichen Verbot, Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf das Amt zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen (§ 42 Beamtenstatusgesetz), enthält der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 24.11.2016 (als Datei beigefügt); diese Regelungen gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten entsprechend. Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur angenommen werden, wenn entweder die allgemeine Zustimmung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass vorliegt oder die Zustimmung der zuständigen Stelle erteilt wird. Zu Letzterem kann ich Ihnen bezüglich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei für die Jahre 2018 und 2019 folgende Auskünfte geben: 8 Bücher – Wert jeweils zwischen ca. 20 und ca. 60 € - Zustimmung zur Annahme unter Zurverfügungstellung des Buches der Bibliothek der Staatskanzlei, um Landesbediensteten im Rahmen des Bibliotheksverbundes den Zugriff zu ermöglichen 2 Bücher – Wert ca. 30 bzw. ca. 60 € - keine Zustimmung, Rücksendung 1 Einladung zur Eröffnungsveranstaltung der Hannover Messe sowie zu einer Veranstaltung im Rahmen der Hannover Messe – keine Zustimmung Mit freundlichen Grüßen