Geschenkeverzeichnisse

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 8 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenkeverzeichnisse [#193280]
Datum
22. Juli 2020 12:03
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 193280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193280/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 22.07.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, am 22.07.2020 wandten Sie sich mit folgen…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 22.07.2020
Datum
25. August 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, am 22.07.2020 wandten Sie sich mit folgender Bitte an die Senatskanzlei: " Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung" Für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg gilt ein Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, das der Senat zuletzt in seiner Bekanntmachung über das Verbot und die ausnahmsweise zulässige Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 29.10.1019 konkretisiert hat. Handlungsrahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatskanzlei ist darüber hinaus die Regelung der Senatskanzlei über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 19.12.2019, die ihrer besonderen Arbeitssituation, so z.B. bei der Pflege der internationalen Beziehungen, Rechnung trägt. Gem. Ziff. 2.1.2 der Regelung der Senatskanzlei über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 19.12.2019 können Gastgeschenke, dabei handelt es sich um Geschenke, die im Rahmen der Pflege der internationalen Beziehungen übergeben werden, angenommen werden, sofern diese anschließend dem Staatsamt zur weiteren Verwendung (ggf. zur Aufbewahrung) übermittelt werden. Im Zeitraum 2018 und 2019 wurde dem Staatsamt ein Geschenk, es handelt sich um eine Vase, zur Aufbewahrung übergeben. Der Wert der Vase ist nicht bekannt. Gem. Ziff. 2.2.1 der o.a. Regelung ist die Annahme von geringfügigen Aufmerksamkeiten (bis 20 Euro pro Jahr und Geber) erlaubt, wenn die Ablehnung aus Gründen der Höflichkeit nicht in Betracht kommt. Diese Aufmerksamkeiten sind nicht meldepflichtig. Mit freundlichen Grüßen