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Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1

Wurde im Stadtgebiet Berlin das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen durch KFZ) seit der Einführung Ende April 2020 bereits irgendwo angeordnet oder ist eine Anordnung geplant. Wenn ja, wo und aus welchem Anlass?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
22. Juli 2020 20:59
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde im Stadtgebiet Berlin das Zeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen durch KFZ) seit der Einführung Ende April 2020 bereits irgendwo angeordnet oder ist eine Anordnung geplant. Wenn ja, wo und aus welchem Anlass?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193305/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem IFG. Eine unge…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
24. Juli 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem IFG. Eine ungefähre Mitteilung der zu erwartenden Kosten kann erst dann erfolgen, wenn Schätzungen der zuständigen Dienststellen vorliegen. Bitte haben Sie etwas Geduld und benachrichtigen mich, wenn für Sie eine persönliche Kostenobergrenze vorliegt. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens ist es notwendig, Ihre Anfrage innerhalb unserer Organisationseinheit an die entsprechenden zuständigen Dienststellen zu geben. Eine in diesem Sinne erfolgte Weiterleitung an Dritte geschieht somit nicht. Im Übrigen informiere ich, dass auch die Bezirksämter von Berlin die von Ihnen angefragten Verkehrszeichen anordnen können. Die zwölf Bezirke sind eigenständige Behörden und bei Interesse von Ihnen gegebenenfalls gesondert bzw. direkt anzufragen. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
26. August 2020 21:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1“ vom 22.07.2020 (#193305) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile leider überschritten. Bitte informieren Sie mich doch über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193305/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf den durch Ihre E-Mail vom 22.07.2020 gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach de…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG _ Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
27. August 2020 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf den durch Ihre E-Mail vom 22.07.2020 gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) informiere ich Sie, dass die Recherchen innerhalb der zentralen Straßenverkehrsbehörde nahezu abgeschlossen sind. Der Aufwand bzw. die Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht wird – soweit heute bereits erkennbar – voraussichtlich um die 30 € betragen. Für den Fall, dass Sie hiernach auf eine Akteneinsicht verzichten, bitte ich um eine Rückmeldung. Eine Rückmeldung erbitte ich auch für den Fall, dass kein Verzicht auf die Akteneinsicht erfolgt und zwar dahingehend, ob Sie die Akten vor Ort einsehen möchten oder die Dokumente per E-Mail zugesandt werden sollen. Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, bereits recherchierte Akten vorgezogen einsehen zu können und diejenigen Vorgänge, welche erst später geprüft worden sind, in einer separaten Aktenauskunft zusammenzuführen. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Gerne möchte ich die entsprechenden Akten per Mail gesandt bekommen und bin bereit d…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG _ Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
27. August 2020 19:35
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Gerne möchte ich die entsprechenden Akten per Mail gesandt bekommen und bin bereit die genannte Verwaltungsgebühr um 30€ dafür zu zahlen. Bitte senden sie mir alle Akten gesammelt, wenn Ihre Recherche abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193305/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich übersende Ihnen nach Abschluss der Recherchen …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG _ Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
28. August 2020 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich übersende Ihnen nach Abschluss der Recherchen die Akten per E-Mail. Bis die Recherchen abgeschlossen sind, kann es jedoch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Aktenauskunft zum Überholverbot einspurige Fahrzeu…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG _ Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
9. Oktober 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Aktenauskunft zum Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Verkehrszeichen 277.1 StVO und den dazugehörigen Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG _ Überholverbot einspurige Fahrzeuge - Zeichen 277.1 [#193305]
Datum
10. Oktober 2020 18:53
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193305/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
AW: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IF…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG
Datum
13. Oktober 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie mir bitte noch eine Adresse mitteilen, damit der Gebührenbescheid im Kassensystem vollständig hinterlegt werden kann? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Erinnerung_WG: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Erinnerung_WG: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG
Datum
15. Oktober 2020 13:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich benötige dringend noch eine Adresse von Ihnen, damit der Gebührenbescheid im Kassensystem vollständig hinterlegt werden kann! Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Erinnerung_WG: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nac…
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AW: Erinnerung_WG: Zusendung der Akten und des Gebührenbescheides_ Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG [#193305]
Datum
15. Oktober 2020 18:36
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Verzeihung! Die gewünschte Adresse: [geschwärzt] [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193305 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]