Zuwendungen aus China

Anfrage an: Universität Konstanz

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten?

- Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu.

- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft oder die Ablehnung des Antrags Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • 0 Follower:innen
David Missal
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informati…
An Universität Konstanz Details
Von
David Missal
Betreff
Zuwendungen aus China [#193386]
Datum
13. August 2020 15:47
An
Universität Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Zuwendungen finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: - Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgten? - Falls ja, welche Mittel in welcher Höhe erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte erteilen Sie zur Beantwortung dieser Frage auch Auskunft zu den Details der geförderten Projekte (stellen Sie mir hierzu bitte insbesondere detaillierte Projektbeschreibungen sowie Angaben über die Laufzeit der Projekte zur Verfügung). Bitte senden Sie mir weitergehend entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden, zu. - Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft oder die Ablehnung des Antrags Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193386/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Konstanz
Sehr geehrter Herr Missal, Ihr Antrag nach LIFG/UVwG/VIG vom 13.08.2020 wurde dem Justitiariat der Universität K…
Von
Universität Konstanz
Betreff
Zuwendungen aus China [#193386]
Datum
17. August 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Missal, Ihr Antrag nach LIFG/UVwG/VIG vom 13.08.2020 wurde dem Justitiariat der Universität Konstanz als zuständiger Stelle übermittelt. Da Ihre Anfrage sehr umfänglich und daher ein hoher Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung zu erwarten ist, und deshalb voraussichtlich Gebühren für die Bearbeitung anfallen, bitten wir Sie noch um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen,
David Missal
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte finden Sie meine Anschrift nachfolgend: << Adresse entfernt >…
An Universität Konstanz Details
Von
David Missal
Betreff
AW: Zuwendungen aus China [#193386]
Datum
17. August 2020 14:44
An
Universität Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte finden Sie meine Anschrift nachfolgend: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Wie bereits in meiner Anfrage erwähnt, bitte ich vor Anfallen etwaiger Kosten durch die Aktenauskunft oder die Ablehnung des Antrags um Mitteilung der Höhe dieser. Auf Grundlage dieser Information werde ich über die Aufrechterhaltung des Antrags entscheiden. Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 193386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193386/ Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität Konstanz
Sehr geehrter Herr Missal, > haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage! Nach einer Überprüfung Ihres Anli…
Von
Universität Konstanz
Betreff
AW: Zuwendungen aus China = 5B#193386]
Datum
20. August 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Missal, > haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage! Nach einer Überprüfung Ihres Anliegens und internen Recherchen darf ich Ihnen mitteilen, dass es an der Universität Konstanz mit chinesischen Partnern bislang nur eine Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Lehre gegeben hat, die gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG von der Auskunftspflicht nach dem LIFG ausgeschlossen sind. > Das UVwG und das VIG finden im Rahmen Ihrer Anfrage ebenfalls keine Anwendung. Aus diesem Grund sehen wir von einer Gebührenerhebung für die Bearbeitung Ihres Anliegens ab. Mit freundlichen Grüßen,