Take-Home-Examen im Sommersemester 2020: Plagiatskontrollen

Anfrage an: Universität Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg werden die Semesterabschlussklausuren dieses Jahr als "Take-Home-Examen" geschrieben.

ich möchte Sie bitten, mir folgende Unterlagen zuzusenden:

1. Unterlagen aus denen hervorgeht, ob die eingereichten Klausurlösungen zu Take-Home-Examen einer Plagiatskontrolle unterzogen werden.

2. Wenn eine Plagiatskontrolle durchgeführt wird, bitte ich Sie mir überdies folgende Fragen zu beantworten:

2a) Werden alle Klausurlösungen auf Plagiate überprüft?
2b) Wenn 2a) mit nein beantwortet wird: wonach wird differenziert welche Lösungen überprüft werden?
2c) In welchen Umfang findet eine etwaige Kontrolle statt (z.B: Abgleich der Lösungen mit einschlägiger Literatur, Abgleich der Lösungen mit den Lösungen von anderen Studierenden)
2d) Welche Software wird für die Kontrolle eingesetzt?
2e) Welche Kosten sind für diese Software entstanden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in an der Faku…
An Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Take-Home-Examen im Sommersemester 2020: Plagiatskontrollen [#193391]
Datum
23. Juli 2020 16:33
An
Universität Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg werden die Semesterabschlussklausuren dieses Jahr als "Take-Home-Examen" geschrieben. ich möchte Sie bitten, mir folgende Unterlagen zuzusenden: 1. Unterlagen aus denen hervorgeht, ob die eingereichten Klausurlösungen zu Take-Home-Examen einer Plagiatskontrolle unterzogen werden. 2. Wenn eine Plagiatskontrolle durchgeführt wird, bitte ich Sie mir überdies folgende Fragen zu beantworten: 2a) Werden alle Klausurlösungen auf Plagiate überprüft? 2b) Wenn 2a) mit nein beantwortet wird: wonach wird differenziert welche Lösungen überprüft werden? 2c) In welchen Umfang findet eine etwaige Kontrolle statt (z.B: Abgleich der Lösungen mit einschlägiger Literatur, Abgleich der Lösungen mit den Lösungen von anderen Studierenden) 2d) Welche Software wird für die Kontrolle eingesetzt? 2e) Welche Kosten sind für diese Software entstanden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193391/
Universität Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Auskunft darüber, welche Informati…
Von
Universität Hamburg
Betreff
Take-Home-Examen im Sommersemester 2020: Plagiatskontrollen [#193391]
Datum
24. Juli 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Auskunft darüber, welche Informationen wir Ihnen zur Verfügung stellen können und ob bzw. in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, erhalten Sie in Kürze. Mit freundlichen Grüßen
Universität Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.07.2020 bitte ich Sie um die Mitteilung Ihrer (p…
Von
Universität Hamburg
Betreff
Take-Home-Examen im Sommersemester 2020: Plagiatskontrollen [#193391]
Datum
3. August 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.07.2020 bitte ich Sie um die Mitteilung Ihrer (persönlichen) E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne teile ich Ihnen meine persönliche E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>>…
An Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Take-Home-Examen im Sommersemester 2020: Plagiatskontrollen [#193391]
Datum
3. August 2020 10:58
An
Universität Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne teile ich Ihnen meine persönliche E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193391/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 23.07.2020 darf ich Ihnen mitteilen, dass die Take Home Exams …
Von
Universität Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Take-Home-Examen im Sommersemester 2020: Plagiatskontrollen [#193391]
Datum
4. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 23.07.2020 darf ich Ihnen mitteilen, dass die Take Home Exams Plagiatsprüfungen unterzogen werden. Die Studierenden wurden darüber auf der FAQ-Seite unter https://www.jura.uni-hamburg.de/studium/faq/studierende.html und über ein Infoschreiben informiert, welches unter https://attachment.rrz.uni-hamburg.de/21f6b770/Infos-Echtbetrieb-Take-Home-Exams-Studierende-2020-07-10.pdf abrufbar ist. Die Lehrenden wurden auf die Option der Plagiatsprüfung auf der FAQ-Seite unter https://www.jura.uni-hamburg.de/studium/faq/lehrende.html) und über ein Infoschreiben informiert. Auszug der FAQ-Seite für die Lehrenden zur Plagiatsprüfung: (Anlage 1) Auszug aus dem Infoschreiben an die Lehrenden zur Plagiatsprüfung: (Anlage 2) Auf Ihre weiteren Fragen kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: 2a) Der Umfang der Plagiatskontrolle liegt im Spielraum der/des Lehrveranstalter*in. 2b) Der Umfang der Plagiatskontrolle liegt im Spielraum der/des Lehrveranstalter*in. 2c) Je nach Einzelfall bieten sich beide genannten Beispiele an. Der Umfang der Plagiatskontrolle liegt im Spielraum der/des Lehrveranstalter*in. 2d) Die Plagiatsprüfung erfolgt per Turnitin. 2e) Turnitin wird bereits seit Längerem an der Fakultät genutzt, sodass keine zusätzlichen Kosten entstanden sind. Mit freundlichen Grüßen