spanische Polizeigewalt / FC Bayern München

Anfrage an: Auswärtiges Amt

gesamte Korrespondenz/Kommunikation mit dem spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung hinsichtlich der Bitte des FC Bayern München, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“.

Quelle: https://fcbayern.com/de/news/2017/04/presseerklarung-masslose-gewalt-gegen-anhanger-des-fc-bayern-rummenigge-bittet-bundesregierung-um-unterstutzung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    36,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gesamte Korresponde…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
spanische Polizeigewalt / FC Bayern München [#193428]
Datum
23. Juli 2020 20:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gesamte Korrespondenz/Kommunikation mit dem spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung hinsichtlich der Bitte des FC Bayern München, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“. Quelle: https://fcbayern.com/de/news/2017/04/presseerklarung-masslose-gewalt-gegen-anhanger-des-fc-bayern-rummenigge-bittet-bundesregierung-um-unterstutzung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. August 2020
Status
Warte auf Antwort
524,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
30. August 2020 19:39
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Antrag aufrechterhalten möchte. Kostenübernahme wird hiermit anerkannt, allerdings behalte ich mir vor eine nicht angemessene Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten. Bezugnehmend auf: 505-511.E IFG 375-2020 ... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „spanisc…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
4. September 2020 16:21
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „spanische Polizeigewalt / FC Bayern München“ vom 23.07.2020 (#193428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
Auswärtiges Amt
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist fast abgeschlossen.…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020
Datum
4. September 2020 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist fast abgeschlossen. Der Bescheid geht Ihnen in Kürze zu. Ich bedauere die Verzögerung, hoffe aber auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Schriftstück des spanischen Innenministeriums
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Schriftstück des spanischen Innenministeriums
Datum
15. September 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „spanisc…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
16. September 2020 00:35
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „spanische Polizeigewalt / FC Bayern München“ vom 23.07.2020 (#193428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben, dass meinem Informationzugan…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
4. Oktober 2020 12:17
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben, dass meinem Informationzugangs-Antrag, die "gesamte Korrespondenz/Kommunikation mit dem spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung hinsichtlich der Bitte des FC Bayern München, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“, von Ihnen "überwiegend stattgegeben wird", Sie mir "die gewünschten Informationen" übersenden, nur "personenbezogene Daten Dritter" und "Informationen, die mit einem Dienstverhältnis oder Mandat in Verbindung stehen" geschwärzt wurden. Allerdings erhält die Übersendung nur ein Schreiben des spanischen Innenministeriums und die Übersetzung. In der inhaltlich stattgegebenen IFG-Anfrage wurde um die "gesamte Korrespondenz/Kommunikation" gebeten. Sodass ich Sie bitten würde mir entsprechend dem stattgegebenen Antrag auch den Schriftverkehr zu übermitteln, der vom Auswärtigen Amt gemäß der IFG-Anfrage in diesem Zusammenhang an "spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung" gesendet wurden. Darüber hinaus ist dem vom spanischen Innenministerium an Ihre Behörde gerichteten Schreiben zu entnehmen, dass es sich um die "Fortsetzung des Schreibens des Generalsekretariats mit Ausgangsnummer 20.300 vom 10.5.2017 und in Bezugnahme auf unsere Email vom 18.5.2017 mit angehängtem Schreiben der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit" handelt, jedoch fehlt sowohl das erwähnte Schreiben vom 10.5.2017 als auch das (bzw. die Email, inklusive dem Schreiben der Abteilung Internationale Zusammenarbeit) vom 18.5.2017, sodass ich Sie bitten würde, gemäß dem stattgegebenen IFG-Antrag, den entsprechenden Schriftverkehr zugänglich zu machen. mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben, dass meinem Informationzugan…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
11. Oktober 2020 13:12
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben, dass meinem Informationzugangs-Antrag, die "gesamte Korrespondenz/Kommunikation mit dem spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung hinsichtlich der Bitte des FC Bayern München, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“, von Ihnen "überwiegend stattgegeben wird", Sie mir "die gewünschten Informationen" übersenden, nur "personenbezogene Daten Dritter" und "Informationen, die mit einem Dienstverhältnis oder Mandat in Verbindung stehen" geschwärzt wurden. Allerdings erhält die Übersendung nur ein Schreiben des spanischen Innenministeriums und die Übersetzung. In der inhaltlich stattgegebenen IFG-Anfrage wurde um die "gesamte Korrespondenz/Kommunikation" gebeten. Sodass ich Sie bitten würde mir entsprechend dem stattgegebenen Antrag auch den Schriftverkehr zu übermitteln, der vom Auswärtigen Amt gemäß der IFG-Anfrage in diesem Zusammenhang an "spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung" gesendet wurden. Darüber hinaus ist dem vom spanischen Innenministerium an Ihre Behörde gerichteten Schreiben zu entnehmen, dass es sich um die "Fortsetzung des Schreibens des Generalsekretariats mit Ausgangsnummer 20.300 vom 10.5.2017 und in Bezugnahme auf unsere Email vom 18.5.2017 mit angehängtem Schreiben der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit" handelt, jedoch fehlt sowohl das erwähnte Schreiben vom 10.5.2017 als auch das (bzw. die Email, inklusive dem Schreiben der Abteilung Internationale Zusammenarbeit) vom 18.5.2017, sodass ich Sie bitten würde, gemäß dem stattgegebenen IFG-Antrag, den entsprechenden Schriftverkehr zugänglich zu machen. mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
Auswärtiges Amt
"Es konnte kein Schriftverkehr ausfindig gemacht werden, mit dem die Botschaft beim spanischen Innenministeri…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
752,1 KB
"Es konnte kein Schriftverkehr ausfindig gemacht werden, mit dem die Botschaft beim spanischen Innenministerium die erste Stellungnahme zu den Vorfällen bzw. später den richterlichen Untersuchungsbericht angefordert hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen mündlich erfolgt sind."
<< Anfragesteller:in >>
AW: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie teilten mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
16. Oktober 2020 13:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie teilten mir mit dem vom 12.10.2020 datierten Brief mit, dass "kein Schriftverkehr ausfindig gemacht werden [konnte], mit dem die Botschaft beim spanischen Innenministerium die erste Stellungnahme zu den Vorfällen bzw. später den richterlichen Untersuchungsbericht angefordert hat" und davon ausgegangen wird, "dass die Anforderungen mündlich erfolgt sind". Meine Nachfrage vom 11.10.2020 enthielt allerdings noch einen weiteren Aspekt, der in Ihrem Antwortschreiben unberücksichtigt bleibt, sodass ich gerne noch einmal darauf verweisen würde: "Dem vom spanischen Innenministerium an Ihre Behörde gerichteten Schreiben zu entnehmen, dass es sich um die "Fortsetzung des Schreibens des Generalsekretariats mit Ausgangsnummer 20.300 vom 10.5.2017 und in Bezugnahme auf unsere Email vom 18.5.2017 mit angehängtem Schreiben der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit" handelt, jedoch fehlt sowohl das erwähnte Schreiben vom 10.5.2017 als auch das (bzw. die Email, inklusive dem Schreiben der Abteilung Internationale Zusammenarbeit) vom 18.5.2017, sodass ich Sie bitten würde, gemäß dem stattgegebenen IFG-Antrag, den entsprechenden Schriftverkehr zugänglich zu machen." Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte noch einmal auf meine Nachricht vom …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 505-511.E IFG 375-2020 [#193428]
Datum
30. Oktober 2020 07:28
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte noch einmal auf meine Nachricht vom 16. Oktober verweisen und mich über Rückmeldung freuen: "Sie teilten mir mit dem vom 12.10.2020 datierten Brief mit, dass "kein Schriftverkehr ausfindig gemacht werden [konnte], mit dem die Botschaft beim spanischen Innenministerium die erste Stellungnahme zu den Vorfällen bzw. später den richterlichen Untersuchungsbericht angefordert hat" und davon ausgegangen wird, "dass die Anforderungen mündlich erfolgt sind". Meine Nachfrage vom 11.10.2020 enthielt allerdings noch einen weiteren Aspekt, der in Ihrem Antwortschreiben unberücksichtigt bleibt, sodass ich gerne noch einmal darauf verweisen würde: "Dem vom spanischen Innenministerium an Ihre Behörde gerichteten Schreiben zu entnehmen, dass es sich um die "Fortsetzung des Schreibens des Generalsekretariats mit Ausgangsnummer 20.300 vom 10.5.2017 und in Bezugnahme auf unsere Email vom 18.5.2017 mit angehängtem Schreiben der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit" handelt, jedoch fehlt sowohl das erwähnte Schreiben vom 10.5.2017 als auch das (bzw. die Email, inklusive dem Schreiben der Abteilung Internationale Zusammenarbeit) vom 18.5.2017, sodass ich Sie bitten würde, gemäß dem stattgegebenen IFG-Antrag, den entsprechenden Schriftverkehr zugänglich zu machen." Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 505-511.E IFG 375-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben des A…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 505-511.E IFG 375-2020
Datum
3. November 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „spanische Polizeigewalt / FC Bayern München“ [#193428] [#193428]
Datum
11. Dezember 2020 14:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193428/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir zwar im vom 12.10.2020 datierten Brief mitgeteilt wurde, dass "kein Schriftverkehr ausfindig gemacht werden [konnte], mit dem die Botschaft beim spanischen Innenministerium die erste Stellungnahme zu den Vorfällen bzw. später den richterlichen Untersuchungsbericht angefordert hat" und davon ausgegangen wird, "dass die Anforderungen mündlich erfolgt sind". Meine Nachfrage vom 11.10.2020 enthielt allerdings noch einen weiteren Aspekt, der im Antwortschreiben der Behörde unberücksichtigt blieb, nämlich der nach den im Schreiben vom spanischen Innenministerium erwähnten vorangegangenen Schreiben ("Fortsetzung des Schreibens des Generalsekretariats mit Ausgangsnummer 20.300 vom 10.5.2017 und in Bezugnahme auf unsere Email vom 18.5.2017 mit angehängtem Schreiben der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit") Die Nachfrage nach den erwähnten Schreiben vom 10.5.2017 und vom 18.5.2017, wurde damit beantwortet, dass die "erwähnten Bezugsschreiben vom 10.05.2017 und 18.05.2017 nicht ausfindig gemacht werden konnten". So stellt sich mir die Frage, wie das sein kann, bestünde nach der Registraturrichtlinie §18 nicht die Notwendigkeit des Aufbewahrens? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 193428.pdf - 2020-08-25_1-nachfrage-bzgl-kostenubernahme.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2020-09-15_1-ifg-madrid_-mitteilung-spanisches-innenministerium.pdf - 2020-10-12_1-20201013_182454.jpg - 2020-11-03_1-201103SchreibenVg.Nr.375-2020.pdf Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie am 11. Dezember kontaktiert und bezueglich meiner IFG/Anfrage um Vermi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „spanische Polizeigewalt / FC Bayern München“ [#193428] [#193428]
Datum
4. Januar 2021 20:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie am 11. Dezember kontaktiert und bezueglich meiner IFG/Anfrage um Vermittlung gebeten und wollte nachfragen, ob Sie sich hinsichtlich dessen schon einen Ueberblick verschaffen konnten. https://fragdenstaat.de/a/193428/ Ueber eine Rueckmeldung wuerde ich mich sehr freuen. Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 193428.pdf - 2020-08-25_1-nachfrage-bzgl-kostenubernahme.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2020-09-15_1-ifg-madrid_-mitteilung-spanisches-innenministerium.pdf - 2020-10-12_1-20201013_182454.jpg - 2020-11-03_1-201103SchreibenVg.Nr.375-2020.pdf Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0420 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0420
Datum
5. Januar 2021 14:08
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-722/002 II#0420 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0420 [#193428] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0420 [#193428]
Datum
6. Januar 2021 15:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In Ihrem Schreiben vom 05.01.2021 führen Sie aus, dass "eine Vermittlung bei amtlichen Informationen, die nicht (mehr) vorhanden sind, [...] nicht möglich" ist und "dem Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit [...] auch nicht die Fachaufsicht für die Einhaltung der Registraturrichtlinie der obersten Bundesbehörden [obliegt]". Könnten Sie mir weiterhelfen, an wen ich mich diesbezüglich wenden könnte? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193428/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0420 [#193428] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-722/002 II#0420 [#193428]
Datum
13. Januar 2021 11:18
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-722/002 II#0420 Sehr geehrteAntragsteller/in die Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR) ist eine von allen Ressorts abgestimmte Richtlinie, die jedes Ministerium eigenverantwortlich umsetzt. Eine ressortübergreifende Fachaufsicht für die Einhaltung der RegR gibt es nicht. Die Hausleitung eines jeden Ministerium ist verantwortlich für die Anwendung der RegR in der eigenen Behörde. Mit freundlichen Grüßen