Summe Auszahlungen an Kindergeld in den Jahren 2010 - 2019

Kindergeld:

1. Kumulierte Summe der Auszahlungen gesamt

- und unterteilt in die -

2. Kumulierte Summe der Auszahlungen an Deutsche Familien.
3. Kumulierte Summe der Auszahlungen an Deutsche Familien mit Migrationshintergrund.
4. Kumulierte Summe der Auszahlungen an Familien mit nicht deutschen Wurzeln.

Wobei hier die Positionen 2-4 kumuliert die Position 1 ergeben sollte - falls widererwarten nicht:

5. Kumulierte Summe sonstiger Auszahlungen, wobei "sonstige Empfänger" zu definieren sind - mit Angabe der ausgezahlten Summe.

Diese Informationen in dieser Aufstellung bitte für die Jahre
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
und 2019

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Christian Spiess
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kindergeld:…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Christian Spiess
Betreff
Summe Auszahlungen an Kindergeld in den Jahren 2010 - 2019 [#193480]
Datum
24. Juli 2020 20:44
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kindergeld: 1. Kumulierte Summe der Auszahlungen gesamt - und unterteilt in die - 2. Kumulierte Summe der Auszahlungen an Deutsche Familien. 3. Kumulierte Summe der Auszahlungen an Deutsche Familien mit Migrationshintergrund. 4. Kumulierte Summe der Auszahlungen an Familien mit nicht deutschen Wurzeln. Wobei hier die Positionen 2-4 kumuliert die Position 1 ergeben sollte - falls widererwarten nicht: 5. Kumulierte Summe sonstiger Auszahlungen, wobei "sonstige Empfänger" zu definieren sind - mit Angabe der ausgezahlten Summe. Diese Informationen in dieser Aufstellung bitte für die Jahre 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 und 2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Spiess Anfragenr: 193480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193480/ Postanschrift Christian Spiess << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Spiess

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Spiess, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 24. Juli 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft l…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Summe Auszahlungen an Kindergeld in den Jahren 2010 - 2019 [#193480]
Datum
27. Juli 2020 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Spiess, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 24. Juli 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Kindergeld wird in erster Linie als Steuerleistung nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt, somit ist hierfür das Bundesministerium der Finanzen federführend zuständig. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Bundesministerium der Finanzen und reichen Ihren Antrag dort erneut ein: Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel.: 03018/ 682 - 0 Fax: 03018/ 682- 32 60 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen