WLAN der Hochschule für angewandte Pädagogik

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet: Nein, diese Funktion wird nicht
eingesetzt.
Nach Prüfung und Abwägung der
technischen/juristischen Vor- und Nachteile dieser Technik haben wir bisher
von ihrer Einführung abgesehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Marcel Langner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Hochschule für angewandte Pädagogik Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Hochschule für angewandte Pädagogik [#193635]
Datum
27. Juli 2020 20:33
An
Hochschule für angewandte Pädagogik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 193635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193635/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Hochschule für angewandte Pädagogik
Anfragenr: 193635 Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort auf Ihre erste Frage l…
Von
Hochschule für angewandte Pädagogik
Betreff
Anfragenr: 193635
Datum
12. August 2020 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet: Nein, diese Funktion wird nicht eingesetzt. Die Antwort auf die Folgefrage lautet: Nach Prüfung und Abwägung der technischen/juristischen Vor- und Nachteile dieser Technik haben wir bisher von ihrer Einführung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen