Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga - Bericht der Landesregierung.

Anfrage an: Landtag NRW

Am 10. Juli 2020 ist in der 63. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag NRW der Bericht der Landesregierung über Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga vorgestellt worden. Bitte senden Sie mir diesen Bericht vollständig zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga - Bericht der Landesregierung. [#193665]
Datum
28. Juli 2020 12:58
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10. Juli 2020 ist in der 63. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag NRW der Bericht der Landesregierung über Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga vorgestellt worden. Bitte senden Sie mir diesen Bericht vollständig zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Anfrage nach dem IFG NRW (Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga - Bericht der Landesregierung)…
Von
Landtag NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW (Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga - Bericht der Landesregierung)
Datum
29. Juli 2020 15:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 28. Juli 2020. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Juli 2020. Unter Berufung auf das Informationsfr…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga - Bericht der Landesregierung. [#193665]
Datum
26. August 2020 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Juli 2020. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Übersendung eines Berichtes der Landesregierung über Bürgschaften für Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga aus der 63. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag NRW vom 10. Juli 2020. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW schließen jedoch besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, über die Auskunftserteilung oder über die Gewährung von Akteneinsicht die Anwendung des IFG NRW aus. Ihre Anfrage bezieht sich auf die Vertrauliche Vorlage 17/123 des Ministeriums der Finanzen NRW vom 09. Juli 2020. Hinsichtlich dieser Vorlage ist der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht eröffnet, da das begehrte Dokument in den Anwendungsbereich der spezielleren Archiv- und Benutzungsordnung für das Archiv des Landtags NRW fällt. Für einen Antrag auf Einsichtnahme in Parlamentspapiere können Sie sich per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> wenden. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass nach § 7 der Archiv- und Benutzungsordnung des Landtags NRW als vertraulich gekennzeichnete Dokumente nur mit Zustimmung der Einbringerin bzw. des Einbringers eingesehen werden können. Ihre Anfrage betrifft im Übrigen Informationen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW fallen, weil sie sich nicht auf Verwaltungsaufgaben beziehen. Berichte der Landesregierung ermöglichen dem Landtag, das Handeln der Landesregierung zu kontrollieren. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe, die ihm in Art. 30 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen ist. Die Ausübung der Informationsrechte gegenüber der Landesregierung ist dem parlamentarischen Bereich zuzurechnen.   Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen