Geschenkeverzeichnisse

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Ergebnis der Anfrage

Geschenkverzeichnisse von 2018-2020 erhalten. Von Vanillezucker über Kugelschreiber bis zu Jägermeister ist alles dabei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu sä…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschenkeverzeichnisse [#193705]
Datum
28. Juli 2020 21:29
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde in den Jahren 2018 und 2019 mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193705/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenkeverzeichnisse“ vom 28.07.2020 (#193705)…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschenkeverzeichnisse [#193705]
Datum
1. September 2020 20:41
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschenkeverzeichnisse“ vom 28.07.2020 (#193705) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193705/
Informationstechnikzentrum Bund
Ihr E-Mail vom 28.07.2020 Mein Aktenzeichen: 03010302#00002#0024 Dokumentennummer: 03010302#00002#0020#0004 Sehr …
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Geschenkeverzeichnisse [#193705]
Datum
11. Dezember 2020 17:09
Status
Warte auf Antwort
Ihr E-Mail vom 28.07.2020 Mein Aktenzeichen: 03010302#00002#0024 Dokumentennummer: 03010302#00002#0020#0004 Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund notwendiger interner Abstimmungen kann Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.09.2020 nicht innerhalb der Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 S. 2 IFG beantwortet werden. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Mit freundlichem Gruß
Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei den Bescheid zur Anfrage bezüglich des Geschenkeverzeichnisses. Mit freundl…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Geschenkeverzeichnisse [#193705]
Datum
14. Januar 2021 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei den Bescheid zur Anfrage bezüglich des Geschenkeverzeichnisses. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschenkeverzeichnisse“ an ITZBund [#193705] [#193705]
Datum
14. Januar 2021 16:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193705/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir nicht die Geschenkeverzeichnisse für 2018 und 2019 heraus geben möchte und mir stattdessen nur die von 2020 übermittelte. Ferner beschied die Behörde den Antrag mit (teilweiser) Ablehnung und Rechtsbehelf bereits, auch wenn der Behörde Antworten zur weiteren Bearbeitung des Antrages mit entsprechender Fristsetzung seitens der Behörde nicht vorliegen. So stellte sie nicht zuerst die Frage, ob ich Kosten übernehmen möchte, sondern beschied die Anfrage direkt. Ferner setzt die Behörde den höchstmöglichen Gebührensatz von 500€ an, welcher einen „ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand” nach IFGGebV erfordert. Wenn man die Daten aus 2020 sieht, in denen nur wenige Informationen zu schwärzen sind, so ist schwerlich anzunehmen, dass hierbei Gebühren anfallen sollen, die über eine einfache Anfrage hinaus gehen. Insbesondere bei der wie hier auch durchgeführten einfachen Schwärzung einiger weniger Namen o.ä. auf wenigen Seiten sollte es sich eindeutig um eine einfache Anfrage handeln. Zusätzlich gibt die Behörde keine Begründung für die Gebührenerhebung an. Im Übrigen verweise ich auf die vielen erfolgreichen Anfragen der gleichlautenden Anfrage bspw. an die Staatskanzleien der Bundesländer, bei denen keine Gebühren verlangt wurden: https://fragdenstaat.de/projekt/geschenkeverzeichnisse/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193705.pdf - 2021-01-14_1-03020302_00002_0024_0005.pdf - 2021-01-14_1-TabelleBewirtungendurchPrivateanlsslichdienstlicherHandlungen-anoymisiert-2020.pdf - 2021-01-14_1-TabelleGBGeringfgigeAufmerksamkeitenbis2500-anonymisiert-2020.pdf - 2021-01-14_1-TabelleGBGeschenkannahmenWertber2500-anonymisiert-2020.pdf Anfragenr: 193705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193705/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-729/002 II#0295 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Geschenkeverzeichnisse“ an ITZBund [#193705] [#193705] # 25-729/002 II#0295
Datum
15. Februar 2021 13:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
672,9 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-729/002 II#0295 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das mitgesandte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Geschenkeverzeichnisse [#193705]
Datum
23. März 2021 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen