Wirecard

- Auskunft darüber, zu welchen Daten die Bezirksregierung von Niederbayern Geldwäscheprüfungen bei des Wirecard Konzerns vorgenommen hat

-Auskunft darüber, zu welchen Ergebnissen die Geldwäscheprüfungen des Wirecard Konzerns durch die Bezirksregierung Niederbayern kam.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auskunft darübe…
An Regierung von Niederbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirecard [#193713]
Datum
28. Juli 2020 23:57
An
Regierung von Niederbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft darüber, zu welchen Daten die Bezirksregierung von Niederbayern Geldwäscheprüfungen bei des Wirecard Konzerns vorgenommen hat -Auskunft darüber, zu welchen Ergebnissen die Geldwäscheprüfungen des Wirecard Konzerns durch die Bezirksregierung Niederbayern kam.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193713/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierung von Niederbayern
Sehr geehrteAntragsteller/in das Geldwäschegesetz regelt gesetzlich, in welchen Fällen die dort Benannten einer G…
Von
Regierung von Niederbayern
Betreff
AW: Wirecard [#193713]
Datum
12. August 2020 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Geldwäschegesetz regelt gesetzlich, in welchen Fällen die dort Benannten einer Geldwäscheaufsicht unterliegen. Die Wirecard AG unterliegt nach dem Geldwäschegesetz nicht der Aufsicht der Regierung von Niederbayern. Mit freundlichen Grüßen