Impf-Schäden bei Flüchtlingen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

eine Übersicht der Impfschäden/Impfkomplikationen bei geflüchteten Menschen (Kinder und Erwachsene), die in Deutschland eine Injektion mit einem der von der STIKO empfohlenen Impfstoffe erhalten haben. Bitte differenzieren Sie die Darstellung nach Alter, Geschlecht, Art des Impfstoffs und Schwere des Impfschadens und stellen Sie die Entwicklung der letzten Jahre dar.

Da Flüchtlinge nach Ankunft in Deutschland häufig erstmalig geimpft oder nachgeimpft werden sowie sich in den Flüchtlingsunterkünften Viren der aktiv geimpften Personen leichter übertragen können (Bsp. Masernimpfung mit aktiven Virenbestandteilen), ist mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Impfschäden zu rechnen, soweit diese entsprechend der rechtlichen Vorschriften korrekt gemeldet werden.

Wichtig ist in der Darstellung somit auch eine Aussage der Gesundheitsämter und des Paul Ehrlich Instituts, ob die Meldung der Impfschäden durch die impfenden Ärzte gemäß Infektionsschutzgesetz zuverlässig erfolgt. Fehlende Impfschäden bei Flüchtlingen oder geringere Fallzahlen als in der Gesamtbevölkerung lassen den Verdacht zu, dass die Impfschadensmeldung nicht funktioniert. Sollten die Zahlen dafür sprechen, bitte ich auch um eine Darstellung der Maßnahmen, um die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Meldeverfahrens sicherzustellen.

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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Andreas Roll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht d…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Impf-Schäden bei Flüchtlingen [#19372]
Datum
27. November 2016 18:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der Impfschäden/Impfkomplikationen bei geflüchteten Menschen (Kinder und Erwachsene), die in Deutschland eine Injektion mit einem der von der STIKO empfohlenen Impfstoffe erhalten haben. Bitte differenzieren Sie die Darstellung nach Alter, Geschlecht, Art des Impfstoffs und Schwere des Impfschadens und stellen Sie die Entwicklung der letzten Jahre dar. Da Flüchtlinge nach Ankunft in Deutschland häufig erstmalig geimpft oder nachgeimpft werden sowie sich in den Flüchtlingsunterkünften Viren der aktiv geimpften Personen leichter übertragen können (Bsp. Masernimpfung mit aktiven Virenbestandteilen), ist mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Impfschäden zu rechnen, soweit diese entsprechend der rechtlichen Vorschriften korrekt gemeldet werden. Wichtig ist in der Darstellung somit auch eine Aussage der Gesundheitsämter und des Paul Ehrlich Instituts, ob die Meldung der Impfschäden durch die impfenden Ärzte gemäß Infektionsschutzgesetz zuverlässig erfolgt. Fehlende Impfschäden bei Flüchtlingen oder geringere Fallzahlen als in der Gesamtbevölkerung lassen den Verdacht zu, dass die Impfschadensmeldung nicht funktioniert. Sollten die Zahlen dafür sprechen, bitte ich auch um eine Darstellung der Maßnahmen, um die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Meldeverfahrens sicherzustellen. Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Roll <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll
Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Roll, die erbetenen Informationen liegen uns nicht vor. Für die Meldung des Verdachts einer ü…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Impf-Schäden bei Flüchtlingen [#19372]
Datum
2. Dezember 2016 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Roll, die erbetenen Informationen liegen uns nicht vor. Für die Meldung des Verdachts einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sieht § 9 Abs. 1 Satz 1 IfSG die Erhebung von Angaben, die auf eine mögliche Eigenschaft des Patienten als Flüchtling hindeuten, nicht vor. Im Übrigen ist das Paul-Ehrlich-Institut die für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit von Impfstoffen zuständige Bundesbehörde. Einen Überblick über anerkannte Impfschadensfälle haben darüber hinaus die Versorgungsämter der Länder. Die Annahme, dass durch die vielen Impfungen insbesondere mit "aktiven" Impfstoffen bei Asylbewerbern mit einer leichteren Virusübertragung und damit mehr Impfschadensfällen zu rechnen ist, entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Unter "aktiver" Impfung ist jegliche Impfung mit sog. Lebend- oder Tot-Impfstoff zu verstehen. Das Prinzip der "aktiven" Impfungen besteht darin, das Immunsystem zu aktivieren und z.B. Antikörper zu bilden und so dafür zu sorgen, dass das Immunsystem eindringende Viren erkennt und beseitigt und damit die weitere Virus-Übertragung wirksam verhindert. Daneben gibt es als sogenannte "passive Impfung" die Gabe von Immunglobulinen, die bereits die spezifischen Antikörper enthalten. Bei Lebendimpfstoffen, wie z.B. Masernimpfstoff, ist das Impfvirus soweit abgeschwächt, dass es sich nicht mehr vermehren oder weiterverbreiten kann, aber das Immunsystem dazu anregt, auf die Abwehr der Wildviren vorbereitet zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Roll
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Impf-Schäden bei Flüchtlingen“ [#19372]
Datum
20. Dezember 2016 11:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19372 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Robert Koch Institut nur auf das Fehlen dieser Informationen verweist, ohne zur Beantwortung der Fragen beizutragen. Es hätte die Frage an weitere beteiligte Organisationen weiterleiten müssen oder eine Stellungnahme abgeben können, wie es weiter vorgehen wird, da die (als fehlend angegebene) Information wichtig für die Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung ist und dies Maßnahmen zu ihrer Erhebung erfordert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 19372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Januar 2017 17:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Andreas Roll
AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372]
Datum
11. Januar 2017 22:09
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impf-Schäden bei Flüchtlingen“ vom 27.11.2016 (#19372) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 19372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372] Sehr geehrter Herr Roll, Ihre Anfrage wurde am 02.12.2016 15:50 …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372]
Datum
13. Januar 2017 11:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWImpf-SchdenbeiFlchtlingen19372.eml
7,9 KB
Sehr geehrter Herr Roll, Ihre Anfrage wurde am 02.12.2016 15:50 von uns beantwortet. Die entsprechende Nachricht fügen wir zur Erinnerung bei. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Roll
AW: AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372]
Datum
29. Januar 2017 15:52
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impf-Schäden bei Flüchtlingen“ vom 27.11.2016 (#19372) wurde von Ihnen wegen als fehlend angegebenen Daten Ihrerseits nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und Ihre Maßnahmen, um die fehlenden Daten zu erheben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 19372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Roll
AW: AW: AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheit…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372]
Datum
29. Januar 2017 15:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impf-Schäden bei Flüchtlingen“ vom 27.11.2016 (#19372) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 19372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
AW: AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372] Sehr geehrter Herr Roll, auf Ihre Nachfrage informieren wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: AW: Ihre Eingabe vom 20. Dezember 2016 [#19372]
Datum
2. März 2017 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Roll, auf Ihre Nachfrage informieren wir Sie darüber, dass sich der Anspruch auf Informationszugang auf Informationen beschränkt, die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Eine Pflicht zur Informationsbeschaffung begründet das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Mit unserer Nachricht v. 02.12.2016 war Ihre Anfrage v. 27.11.2016 daher abschließend beantwortet. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre aktuelle Nachfrage. Mit freundlichen Grüßen