Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob die Heets,
mit Aluminiumfolie umwickelt oder ohne Aluminiumfolie umwickelt, als
Rauchtabak oder als Zigarette einstuft werden.
Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei der Einfuhr aus anderen
EU-Staaten, wie in Ihrem Fall aus Polen:
Die in Deutschland erhältlichen Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher
Sicht als Rauchtabak, weil Sie immer mit Aluminiumfolie umwickelt sind.
(Sollten die Heets in dem anderen Mitgliedstaat der EU allerdings anders
beschaffen sein und z.B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang
umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten
gelten.)
Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat
der EU -ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei
und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine
rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss.
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende
Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken
angenommen wird:
Bis zu einer Menge von
---800 Stück Zigaretten (hierzu gehören Heets, deren Tabakstrang nicht mit
einer Metallfolie umschlossen ist) UND
---400 Stück Zigarillos UND
---200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3
Gramm) UND
---1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets,
deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)
geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die
Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind.
Gelten die Heets als Rauchtabak muss man immer schauen, welchen Tabakgehalt
haben die einzelnen Heets (dies sollte eigentlich auf den Packungen angegeben
sein) und welche Menge an Heets errechnet sich dann daraus.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese
keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen