Einfuhr von heets aus Polen

Wieviele heets darf ich aus polen nach Deutschland einführen. Da das ja Pfeifentabak ist sollten es nach meiner Recherche 1kg sein. Bin mir aber nicht sicher... Mfg meinhardt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Florian Meinhardt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele he…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Florian Meinhardt
Betreff
Einfuhr von heets aus Polen [#193763]
Datum
29. Juli 2020 18:57
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele heets darf ich aus polen nach Deutschland einführen. Da das ja Pfeifentabak ist sollten es nach meiner Recherche 1kg sein. Bin mir aber nicht sicher... Mfg meinhardt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Meinhardt Anfragenr: 193763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193763/ Postanschrift Florian Meinhardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Meinhardt
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020080333405297] WG: [EXTERN] Einfuhr von heets aus Polen [#193763]
Datum
3. August 2020 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2020080333405297 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob die Heets, mit…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020080333405297] WG: [EXTERN] Einfuhr von heets aus Polen [#193763]
Datum
3. August 2020 15:22
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bei den von Ihnen angesprochenen IQQS Heets ist es entscheidend, ob die Heets, mit Aluminiumfolie umwickelt oder ohne Aluminiumfolie umwickelt, als Rauchtabak oder als Zigarette einstuft werden.  Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei der Einfuhr aus anderen EU-Staaten, wie in Ihrem Fall aus Polen:   Die in Deutschland erhältlichen Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak, weil Sie immer mit Aluminiumfolie umwickelt sind.   (Sollten die Heets in dem anderen Mitgliedstaat der EU allerdings anders beschaffen sein und z.B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten.) Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU -ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.  Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von  ---800 Stück Zigaretten (hierzu gehören Heets, deren Tabakstrang nicht mit einer Metallfolie umschlossen ist) UND ---400 Stück Zigarillos UND ---200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND ---1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets, deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)   geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind. Gelten die Heets als Rauchtabak muss man immer schauen, welchen Tabakgehalt haben die einzelnen Heets (dies sollte eigentlich auf den Packungen angegeben sein) und welche Menge an Heets errechnet sich dann daraus. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen
Florian Meinhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort! Da ich mir mit der Metallfolie nicht so sicher bin, …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Florian Meinhardt
Betreff
AW: Re: [Ticket#2020080333405297] WG: [EXTERN] Einfuhr von heets aus Polen [#193763]
Datum
3. August 2020 15:50
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,6 MB
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Antwort! Da ich mir mit der Metallfolie nicht so sicher bin, habe ich ein paar Bilder mit gesendet. Würde mich über eine Antwort freuen. ... Mit freundlichen Grüßen Florian Meinhardt Anhänge: - img_20200803_154438_1.jpg - img_20200803_154437.jpg - img_20200803_154437_1.jpg Anfragenr: 193763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193763/

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, anhand der Bilder kann auch ich dies leider nicht erkennen und beurteilen. Sie kön…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Re: [Ticket#2020080333405297] AW: Re: WG: [EXTERN] Einfuhr von heets aus Polen [#193763]
Datum
3. August 2020 15:58
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anhand der Bilder kann auch ich dies leider nicht erkennen und beurteilen. Sie könnten im Geschäft nachfragen oder anhand der Zigarettenmarke im Internet recherchieren, ob diese Sorte mit Aluminiumfolie umwickelt ist Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen