Feuerwehr (Fehl-)alarme an der Uni Stuttgart

Die Anzahl der Alarme an der Uni Stuttgart, der Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019.
Bitte schlüssen sie die Zahlen nach richtigen Alarmen (an denen die Feuerwehr tätig werden musste), sowie Fehlalarmen auf.
Falls es möglich ist würde mich auch die Verteilung auf die beiden Campus (Campus Stadtmitte, sowie Campus Vaihingen) interessieren.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Al…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Feuerwehr (Fehl-)alarme an der Uni Stuttgart [#193856]
Datum
30. Juli 2020 18:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Alarme an der Uni Stuttgart, der Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019. Bitte schlüssen sie die Zahlen nach richtigen Alarmen (an denen die Feuerwehr tätig werden musste), sowie Fehlalarmen auf. Falls es möglich ist würde mich auch die Verteilung auf die beiden Campus (Campus Stadtmitte, sowie Campus Vaihingen) interessieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in vorbehaltlich der Zustimmung der Universität Stuttgart nach § 6 LIFG, sind die von …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Feuerwehr (Fehl-)alarme an der Uni Stuttgart [#193856]
Datum
12. August 2020 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vorbehaltlich der Zustimmung der Universität Stuttgart nach § 6 LIFG, sind die von Ihnen gewünschten Daten zu (Fehl-)alarmen in den Jahren 2016 - 2019 an der Universität aus den Einsatzberichten der Branddirektion gebührenpflichtig zu recherchieren. Der Aufwand für die Recherche und gewünschte Aufschlüsselung wird nach dem jetzigen Sachstand mehrere Stunden betragen und damit den Betrag von 200 € weit übersteigen. Vor dem Hintergrund der Gebührenpflicht bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auch in Kenntnis dessen aufrecht erhalten. Im Falle einer Zurücknahme würden zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen