Abwendungsvereinbarung zu Elbestr. 19 / Weigandufer 9

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Elbestr. 19 / Weigandufer 9.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 2 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Spekulation abwenden“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abwendungsvereinbarung zu Elbestr. 19 / Weigandufer 9 [#193991]
Datum
31. Juli 2020 22:26
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Abwendungsvereinbarung bzw. -erklärung des Bezirkamts in Bezug auf die Wohnobjekte Elbestr. 19 / Weigandufer 9. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193991/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht haben wir erhalten und würden ihm stattgeben. Bitte b…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Wtrlt: Abwendungsvereinbarung zu Elbestr. 19 / Weigandufer 9 [#193991]
Datum
3. August 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht haben wir erhalten und würden ihm stattgeben. Bitte beachten Sie dass die Einsicht gebührenpflichtig ist (vorsl. 30 Euro). Bitte teilen Sie uns eine Adresse und eine Person mit, an den wir den Gebührenbescheid senden können, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen,

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Bezirksamt Neukölln
Elbestr. 19/Weigandufer 9 Sehr geehrteAntragsteller/in der Zahlungseingang ist hier am 15.09.2020 verbucht worden…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Elbestr. 19/Weigandufer 9
Datum
16. September 2020 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Zahlungseingang ist hier am 15.09.2020 verbucht worden. Anbei erhalten Sie Ihre gewünschte Auskunft. Der Schwärzung personenbezogener Daten hatten Sie im Antrag zugestimmt. mit freundlichen Grüßen