Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit gern folgende Fragen im Rahmen einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Sie stellen:

1. Ist es in den zentralen Notaufnahmen der Charité üblich, dass nicht ansprechbare Notfallpatienten nach einem sog. "Notfallpass" bzw. "Notfallausweis" durchsucht werden, wie ihn bspw. viele Krankenkassen oder gemeinnützige Organisationen herausgeben? Liegen hierüber Handlungsanweisungen oder Leitlinien für das medizinische Personal der Charité vor, insb. wann und in welchen Fällen eine entsprechende Durchsuchung vorzunehmen ist? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Akten.
2. Alle marktüblichen Smartphones bieten ihren Nutzern seit einiger Zeit auch die Möglichkeit der Einrichtung eines "digitalen Notfallpasses", der durch Rettungskräfte, medizinisches Personal oder sonstige Hilfspersonen aus dem Smartphone ausgelesen werden kann. Durchsucht das Personal der Charité üblicherweise Notfallpatienten auch nach einem solchen digitalen Notfallpass und nimmt, falls vorhanden, die darin hinterlegten Angaben zur Kenntnis?
3. Sind solche digitalen Notfallpässe (und die Fähigkeit des medizinisches Personals, diese auszulesen) Teil des Aus- und Fortbildungsprogramms der Charité (z.B. der Charité Fortbildungsakademie)?
4. Existieren sonstige Akten in Form von Rundschreiben, Memos o.Ä., in denen das Personal der Charité über digitale Notfallpässe und deren Auslesung informiert wird? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Akten.
5. Ist allgemein der Nutzen und die Verwendung neuartiger digitaler Geräte bzw. digitaler Dienste zur Informationsgewinnung im Rahmen von notfallmedizinischen Behandlungen oder zur Feststellung von Alter, Identität und Notfallkontakten Teil des Aus- und Fortbildungsprogramms der Charité (z.B. der Charité Fortbildungsakademie)? Falls ja, um welche Geräte bzw. welche Dienste handelt es sich?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 0 Follower:innen
Patrick Fink
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte hierm…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Patrick Fink
Betreff
Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
1. August 2020 16:06
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte hiermit gern folgende Fragen im Rahmen einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Sie stellen: 1. Ist es in den zentralen Notaufnahmen der Charité üblich, dass nicht ansprechbare Notfallpatienten nach einem sog. "Notfallpass" bzw. "Notfallausweis" durchsucht werden, wie ihn bspw. viele Krankenkassen oder gemeinnützige Organisationen herausgeben? Liegen hierüber Handlungsanweisungen oder Leitlinien für das medizinische Personal der Charité vor, insb. wann und in welchen Fällen eine entsprechende Durchsuchung vorzunehmen ist? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Akten. 2. Alle marktüblichen Smartphones bieten ihren Nutzern seit einiger Zeit auch die Möglichkeit der Einrichtung eines "digitalen Notfallpasses", der durch Rettungskräfte, medizinisches Personal oder sonstige Hilfspersonen aus dem Smartphone ausgelesen werden kann. Durchsucht das Personal der Charité üblicherweise Notfallpatienten auch nach einem solchen digitalen Notfallpass und nimmt, falls vorhanden, die darin hinterlegten Angaben zur Kenntnis? 3. Sind solche digitalen Notfallpässe (und die Fähigkeit des medizinisches Personals, diese auszulesen) Teil des Aus- und Fortbildungsprogramms der Charité (z.B. der Charité Fortbildungsakademie)? 4. Existieren sonstige Akten in Form von Rundschreiben, Memos o.Ä., in denen das Personal der Charité über digitale Notfallpässe und deren Auslesung informiert wird? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Akten. 5. Ist allgemein der Nutzen und die Verwendung neuartiger digitaler Geräte bzw. digitaler Dienste zur Informationsgewinnung im Rahmen von notfallmedizinischen Behandlungen oder zur Feststellung von Alter, Identität und Notfallkontakten Teil des Aus- und Fortbildungsprogramms der Charité (z.B. der Charité Fortbildungsakademie)? Falls ja, um welche Geräte bzw. welche Dienste handelt es sich? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Fink Anfragenr: 194044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194044/ Postanschrift Patrick Fink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Fink, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen bean…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
4. August 2020 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fink, vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungs bedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Mit freundlichen Grüßen
Patrick Fink
Sehr geehrte<< Anrede >> m.E. erfordert meine Anfrage eine einfache schriftliche Auskunft. Bitte info…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Patrick Fink
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
4. August 2020 10:12
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> m.E. erfordert meine Anfrage eine einfache schriftliche Auskunft. Bitte informieren Sie mich vorab, falls Sie eine andere Rechtsauffassung vertreten. Mit freundlichen Grüßen Patrick Fink Anfragenr: 194044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194044/
Patrick Fink
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Patrick Fink
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
6. September 2020 23:34
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité“ vom 01.08.2020 (#194044) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Patrick Fink Anfragenr: 194044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194044/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Fink, der von Ihnen geltend gemachter Informationsanspruch nach IFG umfasst das Recht auf Aus…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
9. September 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fink, der von Ihnen geltend gemachter Informationsanspruch nach IFG umfasst das Recht auf Auskunft über den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten. In diesem Rahmen können wir Ihnen mitteilen, dass Handlungsanweisungen zu sog. "Notfallpässen" bzw. "Notfallausweisen" kein Inhalt der an der Charité geführten Akten sind. Ein darüberhinausgehender Informationsanspruch besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen
Patrick Fink
Sehr geehrte<< Anrede >> nur die Fragen 1 und 2 betreffen Handlungsanweisungen bzgl. Notfallpässe. Bi…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Patrick Fink
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
9. September 2020 18:57
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nur die Fragen 1 und 2 betreffen Handlungsanweisungen bzgl. Notfallpässe. Bitte beantworten Sie auch die Fragen 3 - 5. Da die Anfrage bzgl. Frage 1 und 2 erfolglos war, bitte ich ersatzweise um Auskunft bzgl. der folgenden Frage 6: 6. Liegen Handlungsanweisungen oder Empfehlungen für das medizinische Personal der Charité vor, unter welchen Umständen eine Durchsuchung nicht ansprechbarer Patienten, bspw. zur Feststellung der Identität oder der medizinischen Vorgeschichte, zu erfolgen hat? Falls ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Akten. Mit freundlichen Grüßen Patrick Fink Anfragenr: 194044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194044/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Fink, nach Ihrer nochmaligen Rückfrage nehmen wir erneut Bezug auf den Umfang des Information…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
14. September 2020 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fink, nach Ihrer nochmaligen Rückfrage nehmen wir erneut Bezug auf den Umfang des Informationsrechts nach IFG und verweisen auch in Bezug auf Ihre Zusatzfrage auf unsere Antwort vom 09.09.2020. Handlungsanweisungen oder Empfehlungen zu sog. "Notfallpässen" bzw. "Notfallausweisen" sind kein Inhalt der an der Charité geführten Akten. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Auskunft besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen
Patrick Fink
Sehr geehrte<< Anrede >> ich weise nochmals darauf hin, dass die bisher nicht beantworteten Fragen 3 …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Patrick Fink
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
16. September 2020 04:11
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich weise nochmals darauf hin, dass die bisher nicht beantworteten Fragen 3 bis 6 sich nicht auf "Notfallpässe" bzw. "Notfallausweise" beziehen und die IFG-Anfrage von Ihnen nicht hinreichend beantwortet ist. Sollten Sie der Rechtsauffassung sein, dass in Bezug auf einzelne Fragen kein Auskunftsanspruch besteht, bitte ich Sie, dies - aufgeschlüsselt für jede Frage - entsprechend zu begründen. Sollten Sie eine konkrete Stellungnahme bzgl. der Fragen 3 - 6 weiterhin unbegründet verweigern, behalte ich mir ausdrücklich den Rechtsweg vor. Mit freundlichen Grüßen Patrick Fink Anfragenr: 194044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194044/

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Patrick Fink
Sehr geehrte<< Anrede >> ich muss mich in Bezug auf meine soeben versendete E-Mail korrigieren bzw. n…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Patrick Fink
Betreff
AW: [ext] Umgang mit (digitalen) Notfallpässen in den zentralen Notaufnahmen der Charité [#194044]
Datum
16. September 2020 04:20
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich muss mich in Bezug auf meine soeben versendete E-Mail korrigieren bzw. nochmals konkretisieren: - Fragen 1 und 2 beziehen sich auf "Handlungsanweisungen und Empfehlungen" bzgl. Notfallpässe und sind durch ihre Auskunft beantwortet worden. - Fragen 3 und 4 beziehen sich auf Ausbildung und Information des Personals bzgl. Notfallpässe und sind m.E. noch nicht abschließend beantwortet, da Sie sich in ihrer E-Mail lediglich auf "Handlungsanweisungen und Empfehlungen" beziehen. - Fragen 5 und 6 beziehen sich überhaupt nicht auf Notfallpässe, sondern sind allgemeiner Natur und können daher durch ihre Auskunft, die sich bisher nur auf Notfallpässe bezieht, beantwortet sein. Ich bitte daher weiterhin um Beantwortung der Fragen 3 - 6. Mit freundlichen Grüßen Patrick Fink Anfragenr: 194044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194044/