Liste der Neuanschaffungen 2019

Die Existenz einer angemessen ausgestatteten Bibliothek im Justizvollzug ist im StVollzG §67 ausdrücklich vorgeschrieben.
„Gefangenenbüchereien sollten dem Modell der öffentlichen Büchereien nacheifern, gleichzeitig aber Mittel für Bildungs- und Resozialisierungsprogramme und andere gefängnisspezifische Erfordernisse, z.B. Rechtssammlungen, bereitstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gelegt werden, den Bedürfnissen multikultureller und mehrsprachiger Benutzer Rechnung zu tragen.“(Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, IFLA Nr.95)

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Neuanschaffungen (Bücher)für die Gefangenbibliothek 2019

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Exist…
An Justizvollzugsanstalt München Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Liste der Neuanschaffungen 2019 [#194056]
Datum
1. August 2020 19:05
An
Justizvollzugsanstalt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Existenz einer angemessen ausgestatteten Bibliothek im Justizvollzug ist im StVollzG §67 ausdrücklich vorgeschrieben. „Gefangenenbüchereien sollten dem Modell der öffentlichen Büchereien nacheifern, gleichzeitig aber Mittel für Bildungs- und Resozialisierungsprogramme und andere gefängnisspezifische Erfordernisse, z.B. Rechtssammlungen, bereitstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gelegt werden, den Bedürfnissen multikultureller und mehrsprachiger Benutzer Rechnung zu tragen.“(Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen, IFLA Nr.95) bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Neuanschaffungen (Bücher)für die Gefangenbibliothek 2019
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 194056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194056/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Neuanschaffungen 2019“ vom 01.…
An Justizvollzugsanstalt München Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Liste der Neuanschaffungen 2019 [#194056]
Datum
19. Januar 2021 13:01
An
Justizvollzugsanstalt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Neuanschaffungen 2019“ vom 01.08.2020 (#194056) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 137 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 194056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194056/

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Justizvollzugsanstalt München
Strafvollzug ist vom IFG ausgenommen.
Von
Justizvollzugsanstalt München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
349,6 KB
Strafvollzug ist vom IFG ausgenommen.