Anti-Corona-Maßnahmen-Demo

Anfrage an: Polizei Berlin

Wurde die Teilnehmerzahl vom Anmelder und Veranstalter der Anti-Corona-Maßnahmen Demo in Berlin, welche am heutigen Samstag den 1.8.2020 statt findet, tatsächlich auf 10.000 Menschen nach unten korrigiert? Wie kann man sich erklären, dass in Medien über 20000 Teilnehmern gesprochen wird und der Veranstalter selbst gar von 1,3 Millionen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 5 Follower:innen
David Haupt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
David Haupt
Betreff
Anti-Corona-Maßnahmen-Demo [#194057]
Datum
1. August 2020 19:25
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde die Teilnehmerzahl vom Anmelder und Veranstalter der Anti-Corona-Maßnahmen Demo in Berlin, welche am heutigen Samstag den 1.8.2020 statt findet, tatsächlich auf 10.000 Menschen nach unten korrigiert? Wie kann man sich erklären, dass in Medien über 20000 Teilnehmern gesprochen wird und der Veranstalter selbst gar von 1,3 Millionen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Haupt Anfragenr: 194057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194057/
Mit freundlichen Grüßen David Haupt

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 91.20 Sehr geehrter Herr Haupt, anliegend erhalten Sie eine Vorabinformation zu Ihrem o.g. IFG-Antrag…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Anfrage nach dem IFG - Anti-Corona-Maßnahmen-Demo [#194057]
Datum
21. August 2020 12:31
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 91.20 Sehr geehrter Herr Haupt, anliegend erhalten Sie eine Vorabinformation zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen