Umsetzung der Masern-Impfpflicht

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte die Anfrage eines anderen Nutzers von FragDenStaat aufgreifen, die vor einem halben Jahr nicht beantwortet werden konnte:
https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-masern-impfpflicht-11/

Hier also die erneute Anfrage:

Laut Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist.

Wie wird das in Sachsen-Anhalt geregelt?
Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich?
Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte die Anfrage eines anderen Nut…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#194061]
Datum
1. August 2020 20:04
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in Ich möchte die Anfrage eines anderen Nutzers von FragDenStaat aufgreifen, die vor einem halben Jahr nicht beantwortet werden konnte: https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-masern-impfpflicht-11/ Hier also die erneute Anfrage: Laut Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.), sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle zu erbringen ist. Wie wird das in Sachsen-Anhalt geregelt? Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194061/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt finden Sie u…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#194061]
Datum
3. August 2020 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt finden Sie unter folgendem Link: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landesjugendamt/kinder-und-jugend/kindertageseinrichtungen/veroeffentlichungen-und-dokumente/masernschutzgesetz/ Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit zunächst den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund von Urlaub…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#194061]
Datum
12. August 2020 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit zunächst den Eingang Ihrer Anfrage. Aufgrund von Urlaub und Krankheit kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Ich würde mich in dem Fall vor Ablauf der Monatsfrist noch einmal bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage gebe ich wie folgt Auskunft: Momentan besteht die Nachweispflich…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Umsetzung der Masern-Impfpflicht [#194061]
Datum
25. August 2020 06:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage gebe ich wie folgt Auskunft: Momentan besteht die Nachweispflicht wie nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz vorgegeben gegenüber der Einrichtungsleitung und wurde auf keine andere Stelle übertragen. Konkrete Pläne für eine andere Regelung gibt es noch nicht. Die Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen