Protokoll der Sitzungen des Gemeinderats vom 13 un 27. Juli

Anfrage an: Stadt Wernau (Neckar)

Die Protokolle der Sitzungen des Gemeinderats vom 13 und 27. Juli bzw. das vorläufige Protokoll bzw. die Mitschriften. Bitte senden Sie sowohl die Protokolle der öffentlicher als auch des nicht öffentlichen Teils mit.

Bitte teilen Sie mir auch den Grund, für den nicht öffentlicher Teil der Sitzungen mit und welche Rechtsgrundlage die nicht öffentlichen Teile rechtfertigt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle de…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der Sitzungen des Gemeinderats vom 13 un 27. Juli [#194144]
Datum
2. August 2020 23:07
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der Sitzungen des Gemeinderats vom 13 und 27. Juli bzw. das vorläufige Protokoll bzw. die Mitschriften. Bitte senden Sie sowohl die Protokolle der öffentlicher als auch des nicht öffentlichen Teils mit. Bitte teilen Sie mir auch den Grund, für den nicht öffentlicher Teil der Sitzungen mit und welche Rechtsgrundlage die nicht öffentlichen Teile rechtfertigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194144/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Wernau (Neckar)
Anfrage vom 02.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angefragten Protokolle liegen derzeit nur in vo…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
Anfrage vom 02.08.2020
Datum
2. September 2020 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angefragten Protokolle liegen derzeit nur in vorläufiger, nicht durch den Gemeinderat legitimierter Version vor, da die Protokollantin krankheitsbedingt mehrere Wochen ausgefallen ist. Sobald die Protokolle durch den Gemeinderat legitimiert wurden, lasse ich Ihnen die öffentlichen Protokolle, wie gewünscht, per E-Mail zukommen. Die vorliegenden vorläufigen Protokolle sind nicht Bestandteil des Vorgangs, d. h. nicht Bestandteil der zu testierenden Endversionen der Protokolle. Es handelt sich hierbei um "Entwürfe" die keine amtliche Information i.S.d. §3 Nr. 3 LIFG darstellen. Ein diesbezüglicher Informationszugangsanspruch besteht folglich nicht. Die nicht öffentlichen Teile der Gemeinderatssitzungen sind dem öffentlichen Wohl oder dem berechtigten Interesse einzelner geschuldet. Maßgeblich ist hier § 35 Abs. 1 GemO. Protokolle aus nicht öffentlichen Sitzungen unterliegen nicht dem Recht auf Informationsfreiheit. Ein Anspruch auf Einsichtnahme /Übermittlung besteht nicht. Vgl. Urteil VGH-BW vom 04.02.2020 (10 S 1229/19). Soweit möglich, wurde Ihre Anfrage innerhalb der Monatsfrist beantwortet. Die öffentlichen Protokolle werden Ihnen innerhalb der nächsten 2 Monate per E-Mail zur Verfügung gestellt. Von der Erhebung von Gebühren wird abgesehen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Information…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144]
Datum
21. September 2020 16:30
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Sitzungen des Gemeinderats vom 13 un 27. Juli“ vom 02.08.2020 (#194144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte senden Sie umgehend die sitzungsbegleitenden Unterlagen, da diese sofort verfügbar sind. Bitte senden Sie mir umgehend die Protokolle zu, auch wenn es sich dabei um einen Arbeitsstand handelt. Bitte prüfen Sie anhand der Protokolle, welches öffentlichen Wohl oder berechtigte Interesse Einzelner der Grund für die nichtöffentliche Sitzung war. Bitte prüfen Sie, ob das Protokoll auszugsweise oder geschwärzt veröffentlicht werden kann. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194144/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll d…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144]
Datum
26. Oktober 2020 10:14
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Sitzungen des Gemeinderats vom 13 un 27. Juli“ vom 02.08.2020 (#194144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194144/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Wernau (Neckar)
WG: Anfrage vom 02.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Proto…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
WG: Anfrage vom 02.08.2020
Datum
4. November 2020 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Protokolle (öffentlich). Weitere, nicht öffentliche Protokolle sowie weitergehende Begründungen erfolgen nicht (siehe untenstehende Mail an Sie vom 02.09.2020) Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Protokolle. Bitte teil…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144]
Datum
21. November 2020 11:42
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Protokolle. Bitte teilen sie mir mit, ob ich diese zur Veröffentlichung freigeben kann und welche Informationen ich ggf schwärzten muss. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 194144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194144/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Wernau (Neckar)
AW: WG: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144] Sehr geehrteAntragsteller/in die Protokolle wurden Ihnen zur persönliche…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
AW: WG: Anfrage vom 02.08.2020 [#194144]
Datum
25. November 2020 12:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Protokolle wurden Ihnen zur persönlichen Einsichtnahme übersandt. Sie dürfen diese nicht zur Veröffentlichung freigeben! Freundliche Grüße

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