Rechtsgrundlage für Flugrouten nicht der Allgmeinheit zugänglich
Die URL, wo sich die Flugverfahren (umgangssprachlich Flugrouten) für die deutschen Verkehrsflughäfen komplett und ohne Einschränkungen in der aktuellen Version befinden.
Falls dies nicht möglich ist, die Begründung, warum, wenn es schon keine Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen der Flugrouten gibt, obwohl nach geltender Rechtsprechung gilt:
"Jegliches Behördenhandeln, unabhängig von seiner Rechtsform, ist dem Rechtsschutz zugänglich zu machen."
nicht einmal die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Was verschweigt das BAF hier? Oder soll etwa der Rechtsweg verhindert werden indem man die Informationen verschweigt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. November 2016
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3. Januar 2017
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