Verwendung von MS 365/MS Teams im Schulunterricht

ist nach Ihrer Einschätzung die Verwendung von MS Teams im Schulbereich (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6968/bereitstellung-eines-digitalen-werkzeugs-zur-unterstuetzung-des-lernens-zuhause-an-weiterfuehrenden-schulen.html) zulässig?
Dies gilt besonders, da MS Teams Education verwendet wird, bei dem laut Schreiben Ihres Kollegens es nicht so konfiguriert werden kann, dass weniger Daten übermittelt werden.
(https://fragdenstaat.de/dokumente/6964-microsoft-word-kic-20124-o-365docx/)

Schließen Sie sich der Einschätzung ihre Baden-Würtembergischen Kollegens an? (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-bewertung-von-microsoft-produkten/)
Als Vater Schulpflichtiger Kinder und Lehrender habe ich berechtigtes Interesse an einer Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist nach Ihrer Ei…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung von MS 365/MS Teams im Schulunterricht [#194258]
Datum
4. August 2020 09:30
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist nach Ihrer Einschätzung die Verwendung von MS Teams im Schulbereich (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6968/bereitstellung-eines-digitalen-werkzeugs-zur-unterstuetzung-des-lernens-zuhause-an-weiterfuehrenden-schulen.html) zulässig? Dies gilt besonders, da MS Teams Education verwendet wird, bei dem laut Schreiben Ihres Kollegens es nicht so konfiguriert werden kann, dass weniger Daten übermittelt werden. (https://fragdenstaat.de/dokumente/6964-microsoft-word-kic-20124-o-365docx/) Schließen Sie sich der Einschätzung ihre Baden-Würtembergischen Kollegens an? (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-bewertung-von-microsoft-produkten/) Als Vater Schulpflichtiger Kinder und Lehrender habe ich berechtigtes Interesse an einer Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194258/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. August 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
379,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
469,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#194258] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich konkret auf bayerische öffentliche Stellen, …
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#194258]
Datum
8. September 2020 17:18
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich konkret auf bayerische öffentliche Stellen, da MS Teams in den bayerischen Schulen verwendet wird. Als Unterrichtender bin ich selber betroffen, als Vater auch. daher bitte ich um Ihre Einschätzung inwieweit die Verwendung von MS-Teams für die bayerischen Schulen zulässig ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194258/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. September 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
513,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Anfragenummer 194258 Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Anfragenummer 194258
Datum
12. Oktober 2020 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
762,2 KB
Mit freundlichen Grüßen