Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden

gibt es seit Beginn der Corona-Krise Bußgeldverfahren der städtischen Ordnungsämter oder anderer Behörden gegen Geschäfte oder Unternehmen/Organisationen wegen maskenfreien Betretens von Kunden/Geschäftspartnern oder wegen Unterschreitung des Abstands von 1,5 Meter? Falls ja, bitte ich um Angabe der Anzahl je Branche und dem Grund für das Bußgeld (Maske oder Abstand). Außerdem bitte ich um Angabe, ob das Bußgeld auch tatsächlich bezahlt wurde oder ob es aufgrund seiner Rechtswidrigkeit im Widerspruchs-/Klageverfahren zurück genommen werden musste.

Zwei Regeln der CoronaVO (Maske, Abstand) werden trotz sehr deutlichem Rückgang der Corona-Neuinfektionen schon seit 17.03.2020 (Angaben des Robert-Koch-Instituts) auf inzwischen nahezu Null - und entgegen medizinischer Evidenz zu einer behaupteten Schutzwirkung der Maske - weiterhin aufrecht erhalten. Trotz wissenschaftlicher Hinweise auf erhöhte Infektionsrisiken durch das Maskentragen sowie der schweren psychischen Folgen werden Verhaltensregeln zur Behinderung sozialer Kontakte und Grundrechtseinschränkungen ohne ausreichende Begründung und auf unverhältnismäßige Weise fortgeführt.

Es gibt immer mehr Beschwerden von Ladenbesitzer/innen und auch Kund/innen, dass Bußgelder angedroht würden und den Ladenbesitzern mit Sanktionen bis hin zur Zwangsschließung des Geschäfts gedroht würde. Um diese Erfahrungen zu versachlichen und zu einer faktenbasierenden Bewertung beizutragen, sollen die angeforderten Zahlen einen Beitrag leisten. Der Städtetag und alle Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, einem Klima der Angst entgegen zu wirken und die regionale Wirtschaft zu stärken. Dazu zählt auch die kritische Bewertung unsinniger Corona-Maßnahmen sowie der partnerschaftliche Umgang mit den Besitzer/innen von Verkaufsstätten und anderen Organisationen mit Kundenverkehr.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    3. September 2020
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Andreas Roll
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: gibt es s…
An Städtetag Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden [#194290]
Datum
4. August 2020 13:39
An
Städtetag Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es seit Beginn der Corona-Krise Bußgeldverfahren der städtischen Ordnungsämter oder anderer Behörden gegen Geschäfte oder Unternehmen/Organisationen wegen maskenfreien Betretens von Kunden/Geschäftspartnern oder wegen Unterschreitung des Abstands von 1,5 Meter? Falls ja, bitte ich um Angabe der Anzahl je Branche und dem Grund für das Bußgeld (Maske oder Abstand). Außerdem bitte ich um Angabe, ob das Bußgeld auch tatsächlich bezahlt wurde oder ob es aufgrund seiner Rechtswidrigkeit im Widerspruchs-/Klageverfahren zurück genommen werden musste. Zwei Regeln der CoronaVO (Maske, Abstand) werden trotz sehr deutlichem Rückgang der Corona-Neuinfektionen schon seit 17.03.2020 (Angaben des Robert-Koch-Instituts) auf inzwischen nahezu Null - und entgegen medizinischer Evidenz zu einer behaupteten Schutzwirkung der Maske - weiterhin aufrecht erhalten. Trotz wissenschaftlicher Hinweise auf erhöhte Infektionsrisiken durch das Maskentragen sowie der schweren psychischen Folgen werden Verhaltensregeln zur Behinderung sozialer Kontakte und Grundrechtseinschränkungen ohne ausreichende Begründung und auf unverhältnismäßige Weise fortgeführt. Es gibt immer mehr Beschwerden von Ladenbesitzer/innen und auch Kund/innen, dass Bußgelder angedroht würden und den Ladenbesitzern mit Sanktionen bis hin zur Zwangsschließung des Geschäfts gedroht würde. Um diese Erfahrungen zu versachlichen und zu einer faktenbasierenden Bewertung beizutragen, sollen die angeforderten Zahlen einen Beitrag leisten. Der Städtetag und alle Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, einem Klima der Angst entgegen zu wirken und die regionale Wirtschaft zu stärken. Dazu zählt auch die kritische Bewertung unsinniger Corona-Maßnahmen sowie der partnerschaftliche Umgang mit den Besitzer/innen von Verkaufsstätten und anderen Organisationen mit Kundenverkehr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 194290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194290/ Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll
Städtetag Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Roll, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Städtetag ist nicht der richtige Adressat für Ihr Anl…
Von
Städtetag Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden [#194290]
Datum
4. August 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Roll, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Städtetag ist nicht der richtige Adressat für Ihr Anliegen. Uns liegen keine zahlenmäßigen Erkenntnisse zur Verfolgungs- und Ahndungspraxis einzelner Bußgeldbehörden vor. Unabhängig davon besteht kein Auskunftsanspruch. Ein solcher setzt in Bezug auf die Vereinigungen der Städte und Gemeinden voraus, dass öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben werden lediglich dort wahrgenommen, wo den Vereinigungen durch den Gesetzgeber oder die öffentliche Verwaltung Aufgaben übertragen wurden. Bei der Wahrnehmung verbandspolitischer Interessen werden keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Roll
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Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden [#194290]
Datum
1. Februar 2021 09:34
An
Städtetag Baden-Württemberg
Status
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Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden“ vom 04.08.2020 (#194290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 194290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194290/ Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Roll
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An Städtetag Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden [#194290]
Datum
1. August 2021 14:57
An
Städtetag Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden“ vom 04.08.2020 (#194290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 333 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll Anfragenr: 194290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194290/ Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Andreas Roll
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Von
Andreas Roll
Betreff
AW: Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden [#194290]
Datum
29. Januar 2022 01:25
An
Städtetag Baden-Württemberg
Status
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