Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden
gibt es seit Beginn der Corona-Krise Bußgeldverfahren der städtischen Ordnungsämter oder anderer Behörden gegen Geschäfte oder Unternehmen/Organisationen wegen maskenfreien Betretens von Kunden/Geschäftspartnern oder wegen Unterschreitung des Abstands von 1,5 Meter? Falls ja, bitte ich um Angabe der Anzahl je Branche und dem Grund für das Bußgeld (Maske oder Abstand). Außerdem bitte ich um Angabe, ob das Bußgeld auch tatsächlich bezahlt wurde oder ob es aufgrund seiner Rechtswidrigkeit im Widerspruchs-/Klageverfahren zurück genommen werden musste.
Zwei Regeln der CoronaVO (Maske, Abstand) werden trotz sehr deutlichem Rückgang der Corona-Neuinfektionen schon seit 17.03.2020 (Angaben des Robert-Koch-Instituts) auf inzwischen nahezu Null - und entgegen medizinischer Evidenz zu einer behaupteten Schutzwirkung der Maske - weiterhin aufrecht erhalten. Trotz wissenschaftlicher Hinweise auf erhöhte Infektionsrisiken durch das Maskentragen sowie der schweren psychischen Folgen werden Verhaltensregeln zur Behinderung sozialer Kontakte und Grundrechtseinschränkungen ohne ausreichende Begründung und auf unverhältnismäßige Weise fortgeführt.
Es gibt immer mehr Beschwerden von Ladenbesitzer/innen und auch Kund/innen, dass Bußgelder angedroht würden und den Ladenbesitzern mit Sanktionen bis hin zur Zwangsschließung des Geschäfts gedroht würde. Um diese Erfahrungen zu versachlichen und zu einer faktenbasierenden Bewertung beizutragen, sollen die angeforderten Zahlen einen Beitrag leisten. Der Städtetag und alle Gemeinden und Städte haben die Aufgabe, einem Klima der Angst entgegen zu wirken und die regionale Wirtschaft zu stärken. Dazu zählt auch die kritische Bewertung unsinniger Corona-Maßnahmen sowie der partnerschaftliche Umgang mit den Besitzer/innen von Verkaufsstätten und anderen Organisationen mit Kundenverkehr.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. August 2020
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3. September 2020
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