Zahlen über abgerechnete Diagnose-Codes A69.2 in den jahren 2018 und 2019

Seit 26. Juni 2020 bitte ich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen um die Herausgabe von zwei Zahlen und zwar die Abgerechneten Diagnose-Codes A69.2 Lyme-Krankheit. Die Ausflüchte sind nicht nachzuvollziehen. Auch der Sächsische Beauftragte für Datenschutz hat bestätigt, dass diese keine Zahlen zur Geheimhaltung seien. Die KV hat dieses Schreiben, antwortet aber seit einem Monat nicht darauf. Es geht mir nicht um Sachsen allein, sondern um alle Bundesländer. Ich bin Journalistin und seit 20 Jahren auf Lyme-Borreliose spezialisiert. Schon letztes Jahr kam ich in Sachsen nicht zum Zug. Meinen Presseausweis habe ich von Anfang an geschickt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Ute Fischer
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 26. J…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Ute Fischer
Betreff
Zahlen über abgerechnete Diagnose-Codes A69.2 in den jahren 2018 und 2019 [#194382]
Datum
5. August 2020 12:49
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 26. Juni 2020 bitte ich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen um die Herausgabe von zwei Zahlen und zwar die Abgerechneten Diagnose-Codes A69.2 Lyme-Krankheit. Die Ausflüchte sind nicht nachzuvollziehen. Auch der Sächsische Beauftragte für Datenschutz hat bestätigt, dass diese keine Zahlen zur Geheimhaltung seien. Die KV hat dieses Schreiben, antwortet aber seit einem Monat nicht darauf. Es geht mir nicht um Sachsen allein, sondern um alle Bundesländer. Ich bin Journalistin und seit 20 Jahren auf Lyme-Borreliose spezialisiert. Schon letztes Jahr kam ich in Sachsen nicht zum Zug. Meinen Presseausweis habe ich von Anfang an geschickt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ute Fischer Anfragenr: 194382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194382/ Postanschrift Ute Fischer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Fischer

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