Gerichtsurteil zum Wasserrecht

Urteil vom 22.04.1993 -Az. 4 K 8449/91 -
Befugnisse der Katasterbehörde

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    12,50 Euro
  • 0 Follower:innen
Franz-Josef Wielpütz (Amt für Katasterwesen und Geoinformation)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
Franz-Josef Wielpütz (Amt für Katasterwesen und Geoinformation)
Betreff
Gerichtsurteil zum Wasserrecht [#194405]
Datum
5. August 2020 16:09
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Urteil vom 22.04.1993 -Az. 4 K 8449/91 - Befugnisse der Katasterbehörde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz-Josef Wielpütz Anfragenr: 194405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194405/ Postanschrift Franz-Josef Wielpütz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz-Josef Wielpütz (Amt für Katasterwesen und Geoinformation)
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Anforderung einer Entscheidungsabschrift Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Betreff
Anforderung einer Entscheidungsabschrift
Datum
7. August 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort
115,5 KB
Mit freundlichen Grüßen

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Franz-Josef Wielpütz (Amt für Katasterwesen und Geoinformation)
AW: Anforderung einer Entscheidungsabschrift [#194405] Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden sie mir …
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
Franz-Josef Wielpütz (Amt für Katasterwesen und Geoinformation)
Betreff
AW: Anforderung einer Entscheidungsabschrift [#194405]
Datum
10. August 2020 08:04
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden sie mir die Abschrift der Entscheidung an untenstehende Anschrift zu. Rechnung bitte ebenfalls an diese Anschrift. Ihr Zeichen 3136e (Frau Beuth) Mit freundlichen Grüßen Franz-Josef Wielpütz Anfragenr: 194405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194405/ Postanschrift Franz-Josef Wielpütz << Adresse entfernt >>