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Anfrage zur Justiz von Richtern und Gemeinden an Bürger

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bin daran interessiert, dass in Deutschland die Rechtsordnung wiederhergestellt wird und stehe voll und ganz im Völkerrecht. Ich sehe jeden Tag die zustände wie sich Polizisten auf irgendwelche Demorationen die Nase einhauen müssen. Wo Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen nur, um Zwangsgelder einzuholen, oft werden die Maßnahmen mit Gewalt betrieben.

Auch durch die Polizei werden diese Maßnahmen oft mit Gewalt betrieben. Ohne das der Gerichtsvollzieher oder Polizist sich ausweist weder noch das Gesetz zu benennen kann worauf er seine Maßnahme bezieht oder besser gesagt ohne Rechtsgrundlage werden diese Maßnahmen bezogen.

Ich erlebe das viele Richter Freiheiten haben und frei entscheiden und urteilen können so das oft zu sehen ist das Recht oft an Behörden und Gemeinden übertragen wird. So das der Bürger chancenlos ist. Dann fällt mir oft auf das an Gerichts-Urteilen die Ausfertigung fehlt sowie das urteile nicht vom Richter unterschreiben sind. Ohne Unterschrift des Richters ist der Fall auch nicht abgeschlossen.

Was steht im Völkerrecht? Die Wahrung der Menschenrechte ist eine der Hauptaufgaben des ​Völkerrechts​. Beim Völkerrecht​ handelt es sich um eine Rechtsordnung, nach der sich alle Staaten der Welt zu richten haben. Welche Stellung hat das Völkerrecht in der Rechtsordnung? Es steht rangmäßig zwischen einfachen Gesetzen und dem Grundrechten. Was sind Grundrechte? In der Verfassung verbürgte, individuelle Rechte.

Die Aufgaben eines Staates sind die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, Wohlfahrt. Die Aufgabe der Rechtsordnung ist das Recht zu sichern Frieden und zu gewährleisten die Freiheit. Es verbietet Vergeltung und Faustrecht und dient so der Vorbeugung von Konflikten. Die ​Rechtsordnung​ sorgt dafür, dass Streitigkeiten friedlich in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden.

Die Staatsorgane sind an Recht und Gesetz gebunden. Das Streben nach Gerechtigkeit spielt eine tragende Rolle. Die Staatsorgane dienen, dass der Staat handeln kann. Der Staat mit allen drei Teilgewalten ist an Grundrechte gebunden. Die Hauptaufgabe von Grundrechten ist die Abwehr gegen die Allmacht des Staates.

Was umfasst der Grundsatz der „Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns"? Der Grundsatz umfasst zum einen den "Vorbehalt des Gesetzes" – kein Handeln ohne Rechtsgrundlage und zum anderen den "Vorrang des Gesetzes" – kein Handeln gegen das Gesetz.

Nur meine Frage ist, wer Kontrolliert denn die Gerichte und wer kontrolliert das Bundesfassungsgericht? Wenn niemand das Bundesverfassungsgericht kontrolliert und niemand kontrolliert die Gerichte dann könnte jeder Richter frei nach willen entscheiden und urteilen.

Und wenn niemand den Richter kontrolliert dann könnte Richter Rechtsbeugung begehen, man muss sich doch auch gegen Urteile bzw. Richter wehren können? Damit wäre doch eine Demokratie auch gefährdet oder sehen sie es? Wäre schön, wenn sie mir eine Stellungnahme dazu geben würden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin daran inter…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Justiz von Richtern und Gemeinden an Bürger [#194672]
Datum
6. August 2020 16:01
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin daran interessiert, dass in Deutschland die Rechtsordnung wiederhergestellt wird und stehe voll und ganz im Völkerrecht. Ich sehe jeden Tag die zustände wie sich Polizisten auf irgendwelche Demorationen die Nase einhauen müssen. Wo Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen nur, um Zwangsgelder einzuholen, oft werden die Maßnahmen mit Gewalt betrieben. Auch durch die Polizei werden diese Maßnahmen oft mit Gewalt betrieben. Ohne das der Gerichtsvollzieher oder Polizist sich ausweist weder noch das Gesetz zu benennen kann worauf er seine Maßnahme bezieht oder besser gesagt ohne Rechtsgrundlage werden diese Maßnahmen bezogen. Ich erlebe das viele Richter Freiheiten haben und frei entscheiden und urteilen können so das oft zu sehen ist das Recht oft an Behörden und Gemeinden übertragen wird. So das der Bürger chancenlos ist. Dann fällt mir oft auf das an Gerichts-Urteilen die Ausfertigung fehlt sowie das urteile nicht vom Richter unterschreiben sind. Ohne Unterschrift des Richters ist der Fall auch nicht abgeschlossen. Was steht im Völkerrecht? Die Wahrung der Menschenrechte ist eine der Hauptaufgaben des ​Völkerrechts​. Beim Völkerrecht​ handelt es sich um eine Rechtsordnung, nach der sich alle Staaten der Welt zu richten haben. Welche Stellung hat das Völkerrecht in der Rechtsordnung? Es steht rangmäßig zwischen einfachen Gesetzen und dem Grundrechten. Was sind Grundrechte? In der Verfassung verbürgte, individuelle Rechte. Die Aufgaben eines Staates sind die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, Wohlfahrt. Die Aufgabe der Rechtsordnung ist das Recht zu sichern Frieden und zu gewährleisten die Freiheit. Es verbietet Vergeltung und Faustrecht und dient so der Vorbeugung von Konflikten. Die ​Rechtsordnung​ sorgt dafür, dass Streitigkeiten friedlich in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden. Die Staatsorgane sind an Recht und Gesetz gebunden. Das Streben nach Gerechtigkeit spielt eine tragende Rolle. Die Staatsorgane dienen, dass der Staat handeln kann. Der Staat mit allen drei Teilgewalten ist an Grundrechte gebunden. Die Hauptaufgabe von Grundrechten ist die Abwehr gegen die Allmacht des Staates. Was umfasst der Grundsatz der „Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns"? Der Grundsatz umfasst zum einen den "Vorbehalt des Gesetzes" – kein Handeln ohne Rechtsgrundlage und zum anderen den "Vorrang des Gesetzes" – kein Handeln gegen das Gesetz. Nur meine Frage ist, wer Kontrolliert denn die Gerichte und wer kontrolliert das Bundesfassungsgericht? Wenn niemand das Bundesverfassungsgericht kontrolliert und niemand kontrolliert die Gerichte dann könnte jeder Richter frei nach willen entscheiden und urteilen. Und wenn niemand den Richter kontrolliert dann könnte Richter Rechtsbeugung begehen, man muss sich doch auch gegen Urteile bzw. Richter wehren können? Damit wäre doch eine Demokratie auch gefährdet oder sehen sie es? Wäre schön, wenn sie mir eine Stellungnahme dazu geben würden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194672/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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