Leihverträge mit Hohenzollern

Antrag nach dem AIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht der Leihverträge zu Dauerleihgaben im Eigentum der Familie Hohenzollern oder ihrer Vertreter, die mindestens die Bezeichnungen der Leihgaben und das jeweilige Unterzeichnungsdatum der Verträge enthalten soll.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) sowie hilfsweise nach dem IFG Bund und IFG Berlin.

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
  • 7 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem AIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht der…
An Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Leihverträge mit Hohenzollern [#194762]
Datum
7. August 2020 13:13
An
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem AIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht der Leihverträge zu Dauerleihgaben im Eigentum der Familie Hohenzollern oder ihrer Vertreter, die mindestens die Bezeichnungen der Leihgaben und das jeweilige Unterzeichnungsdatum der Verträge enthalten soll. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) sowie hilfsweise nach dem IFG Bund und IFG Berlin. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 194762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194762/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte nehmen Sie das beigefügte Schreibe…
Von
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020
Datum
17. August 2020 11:10
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 (42/20) [#194762] Ihr AZ: 42/20 Sehr geehrte<< Anrede >&g…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 (42/20) [#194762]
Datum
17. August 2020 12:52
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr AZ: 42/20 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können personenbezogene Daten, soweit erforderlich, gerne unkenntlich machen, wenn dadurch auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 194762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194762/
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Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zu…
Von
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020
Datum
20. August 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
347,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 [#194762] Ihr Zeichen: 42/20 Sehr geehrte<< Anrede >> viel…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 [#194762]
Datum
20. August 2020 09:15
An
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 42/20 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hintergrund meiner Anfrage sind die Verhandlungen um Entschädigungszahlungen an die Hohenzollern. Die große Berichterstattung darüber zeigt das hohe öffentliche Interesse. Um eine bessere Einschätzung darüber zu erlangen, welche Leihgaben die Familie im Zweifelsfall zurückziehen könnte, ist die Offenlegung angezeigt - unabhängig davon, dass alleine die Tatsache der Leihgabe bereits ein öffentliches Interesse begründet. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 194762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194762/
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Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zu…
Von
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht vom 07.08.2020
Datum
9. September 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
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297,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte nehmen Sie das beigefügte Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Ablehnung Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) ist de…
Von
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
19. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) ist der Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen, soweit personenbezogene Daten offenbart würden; es sei denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt. Bei den vom Antragsteller begehrten Informationen handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach sind vom Datenschutz alle Informationen erfasst, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Zu den Informationen mit Personenbezug gehören auch Angaben zu den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Person. Die Zustimmung der betroffenen Person zur Offenlegung hat den Bedingungen für die Einwilligung nach der DSGVO zu entsprechen. Danach muss die Einwilligung freiwillig für einen bestimmten Fall, nach Information des Betroffenen, unmissverständlich und mindestens mit einer eindeutigen bestätigenden Handlung erteilt werden (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Das Haus Hohenzollern ist mit Schreiben vom 24.08.2020 über den Akteneinsichtsantrag informiert und um Mitteilung gebeten worden, ob es mit der Offenlegung der Leihverträge einverstanden ist. Mit Schreiben vom 13.10.2020 hat der anwaltliche Vertreter des Hauses Hohenzollern mitgeteilt, dass keine Zustimmung auf den Antrag vom 07.08.2020 erteilt wird. Der Schutz personenbezogener Daten gemäߧ 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG genießt nach den Vorgaben des Art. 21 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg und des in Art. 11 verfassungsrechtlich verankerten Datenschutzes grundsätzlich Vorrang vor dem Informationsinteresse des Antragstellers; es sei denn, das Informationsinteresse überwiegt im Einzelfall. Ein überwiegendes Informationsinteresse des Antragstellers im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 AIG ist nicht ersichtlich. Zunächst ist festzuhalten, dass nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Verleiher die leihe jederzeit beenden und die Sache vom Entleiher zurückfordern kann, wenn die Dauer der leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen ist (§ 604 Abs. 3 BGB). Der Verleiher hat außerdem das Recht, das Leihverhältnis aus den in § 605 BGB genannten Gründen fristlos zu kündigen, zum Beispiel im Falle des unvorhergesehenen Eigenbedarfs des Verleihers. Das Haus Hohenzollern kann demnach seine Leihgaben auch außerhalb der Verhandlungen um Entschädigungszahlungen und unabhängig davon zurückfordern. Der vom Antragsteller vorgetragene Zusammenhang zwischen den Verhandlungen um Entschädigungszahlungen und einer möglichen Rückforderung von Leihgaben durch das Haus Hohenzollern kann daher nicht als tragfähige Begründung für ein überwiegendes Informationsinteresse angesehen werden. Auch der bloße Hinweis, die Tatsache der Leihgabe begründe bereits ein öffentliches Interesse, genügt dafür nicht. Der Antrag ist daher abzulehnen. Kosten werden nicht erhoben. Sie haben gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AIG das Recht, die Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG. Die bisherige Korre…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Leihverträge mit Hohenzollern“ [#194762] [#194762]
Datum
30. Oktober 2020 19:00
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem AIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194762/ Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg verweigert die Herausgabe von Leihverträgen mit den Hohenzollern, da die (offenbar gesamten) Verträge personenbezogene Daten im Sinne des DSGVO seien und das schutzwürdige Interesse der Hohenzollern überwiege. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 194762.pdf - 2020-08-17_1-20200817110205131.pdf - 2020-08-20_1-20200820085009432.pdf - 2020-09-09_1-202009091051.pdf - 2020-10-19_1-stiftung-preussische.pdf Anfragenr: 194762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194762/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch - Ihr Zeichen: 42/20, Ihr Bescheid vom 19. Oktober 2020 [#194762] ---per Fax und E-Mail --- Sehr geeh…
An Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch - Ihr Zeichen: 42/20, Ihr Bescheid vom 19. Oktober 2020 [#194762]
Datum
30. Oktober 2020 19:14
An
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
---per Fax und E-Mail --- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 19. Oktober 2020 mit dem Zeichen 42/20 lege ich Widerspruch ein. Anders als Sie es darstellen, sind nicht die gesamten Leihverträge personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Wer dem Staat Gegenstände leiht, kann nicht erwarten, dass Angaben zu diesen Gegenständen geheim bleiben, zumal es hier ja sogar um Gegenstände geht, die verliehen werden, um der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. In jedem Fall ist das öffentliche Interesse an der Herausgabe deutlich höher als etwaige private Interessen. Die Verhandlungen zwischen Hohenzollern und dem Staat um Entschädigungsforderungen werden in Bundestag, Landtagen und Medien kontrovers und mit sehr großer öffentlicher Aufmerksamkeit geführt. Die Forderungen der Hohenzollern stehen dabei im Mittelpunkt der Berichterstattung. Dazu zählen auch die Besitzstände der Hohenzollern, die der Stiftung geliehen werden. Ich bitte um zügige Beantwortung des Widerspruchs, um auch angesichts des öffentlichen Interesses eine schnelle gerichtliche Klärung des Falls zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 194762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194762/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch - Ihr Zeichen: 42/20, Ihr Bescheid vom 19. Oktober 2020 [#194762]
An Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch - Ihr Zeichen: 42/20, Ihr Bescheid vom 19. Oktober 2020 [#194762]
Datum
30. Oktober 2020 19:15
An
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
41,7 KB
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg v 07.08.20, …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg v 07.08.20, # 194762
Datum
6. November 2020 15:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
576,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1934 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Widerspruch vom 30.10.2020 gegen den Bescheid vom 19.10.2020 ergeht folgen…
Von
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,8 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Widerspruch vom 30.10.2020 gegen den Bescheid vom 19.10.2020 ergeht folgender Widerspruchsbescheid. 1. Ihr Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Für die Erteilung des Widerspruchsbescheides wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Begründung: Mit Ihrem Widerspruch wenden Sie sich gegen die Ablehnung Ihres Antrages auf Akteneinsicht... Sie beantragten am 07.08.2020 die Übersendung einer Übersicht über die Dauerleihverträge zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Haus Hohenzollern. Die Übersicht sollte mindestens die Bezeichnung der Leihgaben und das jeweilige Unterzeichnungsdatum der Verträge enthalten. Als Grund für Ihr Informationsbegehren führten Sie die Verhandlungen um Entschädigungszahlungen an die Hohenzollern und das hohe öffentliche Interesse daran an. Des Weiteren ging es Ihnen darum, eine Einschätzung darüber zu erlangen, welche Leihgaben das Haus Hohenzollern im Zweifelsfall zurückziehen könnte. Das Haus Hohenzollern wurde mit Schreiben vom 24.08.2020 über Ihren Antrag informiert und um Mitteilung gebeten, ob es mit der Offenlegung der Leihverträge einverstanden ist. Mit Schreiben vom 13.10.2020 hat der anwaltliche Vertreter des Hauses Hohenzollern mitgeteilt, dass keine Zustimmung auf Ihren Antrag vom 07.08.2020 erteilt wird. Mit Bescheid vom 19.10.2020 wurde Ihr Antrag vom 07.08.2020 mit der Begründung abgelehnt, dass der begehrten Akteneinsicht der Schutz personenbezogener Daten gem. 8 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) entgegenstehe und ein überwiegendes Informationsinteresse im Sinne des 8 5 Abs. 1 Satz 2 AIG nicht ersichtlich sei. Mit Ihrem Schreiben vom 30.10.2020 erheben Sie Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.10.2020. Sie vertreten die Auffassung, nicht die gesamten Leihverträge würden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellen. Derjenige, der dem Staat Gegenstände leihe, könne Ihrer Meinung nach nicht erwarten, dass Angaben zu diesen Gegenständen geheim bleiben. In jedem Fall sei das öffentliche Interesse an der Herausgabe der Informationen wegen der kontrovers und mit sehr großer öffentlicher Aufmerksamkeit geführten Verhandlungen um Entschädigungsforderungen zwischen dem Haus Hohenzollern und dem Staat höher als etwaige private Interessen. Gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Widerspruchsbehörde, da die nächsthöhere Behörde eine oberste Landesbehörde ist. Der Widerspruch ist zulässig. Insbesondere wurde er fristgemäß eingelegt. Der zulässige Widerspruch ist jedoch nicht begründet. Ein Anspruch auf Übergabe einer Auflistung der Leihgaben des Hauses Hohenzollern steht Ihnen nicht zu. Ihrem Informationsbegehren steht der Schutz personenbezogener Daten gem. 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AlG entgegen. Auf die Ausnahmeregelung des 8 5 Abs. 1 Satz 2 AIG können Sie sich nicht mit Erfolg berufen. Ihr Interesse am Informationszugang überwiegt nicht das entgegenstehende Interesse des Hauses Hohenzollern, das einer Offenlegung der Leihverträge nicht zugestimmt hat. Die mit Ihrem Widerspruch dagegen erhobenen Einwände greifen nicht durch. Bei der Auflistung der Leihgaben handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), denn sie lässt Rückschlüsse auf die Vermögensverhältnisse der Hauses Hohenzollern zu. Entgegen Ihrem Vorbringen werden die Informationen zu den Leihgaben auch nicht geheim gehalten. Sämtliche Leihgaben sind der Stiftung zum Zweck der Ausstellung in den Schlössern überlassen worden. Bis auf wenige Ausnahmen sind sie in den Schlössern der Stiftung zur Besichtigung ausgestellt. Die Leihgaben sind als Eigentum des Hauses Hohenzollern gekennzeichnet und von den Besuchern als solches sichtbar. Sie können sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, wegen der öffentlichen Berichterstattung zu den Entschädigungsforderungen des Hauses Hohenzollern sei das öffentliche Interesse an der Herausgabe der Informationen deutlich höher als die privaten Interessen des Hauses Hohenzollern. Die Leihgaben sind unbestrittenes Eigentum des Hauses Hohenzollern und daher nicht Gegenstand von Entschädigungsforderungen. Nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leihe ist jeder Verleiher ohnehin berechtigt, Leihverträge durch Kündigung, Zeitablauf bei vereinbarter Befristung, durch Zweckerreichung oder Zurückforderung zu beenden. Angesichts dieser Tatsachen ist nicht ersichtlich, inwieweit für das Informationsbegehren von einer mangelnden Schutzwürdigkeit der personenbezogenen Daten auszugehen sein soll. Ein überwiegendes Informationsinteresse lässt sich auch nicht aus der öffentlichen Berichterstattung zu den Entschädigungsforderungen herleiten. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 AIG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AlGGebO). Für die Erteilung des Widerspruchsbescheids wird gem. Nr. 2.1 des Gebührentarifs eine Gebühr von 10,00 Euro festgesetzt. Für die Gebühren und Auslagen ergeht eine gesonderte Rechnung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Bescheid vom 19.10.2020 in Gestalt dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheids Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage innerhalb dieser Frist beim Verwaltungsgericht eingegangen ist. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Klage
An Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
14. Dezember 2020
An
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Status
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg v 07.08.20, …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg v 07.08.20, # 194762
Datum
13. Januar 2021 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
LDA_002201934_210113.pdf
544,8 KB
Sehr geehrter Herr Semrott, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1934 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Beschluss Verwaltungsgericht
Von
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss Verwaltungsgericht
Datum
3. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente