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Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg

- das exakte Datum der erstmaligen Kommunikation mit der Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg (ZUE Bad Driburg "Clemensheim")

Hintergrund:

Das Moratorium wurde am 7.4.2020 in einer Besprechung beschlossen.

Angefragt ist das exakte Datum, an dem die Bezirksregierung erstmalig mit der Weberhaus Nieheim gGmbH oder einem Tochterunternehmen Schrift/Email/Telefonverkehr oder persönliche Besprechungen hatte, in denen diese Ruhestellung angesprochen wurde. Dieses liegt vermutlich vor dem 7.4.2020.

Die Information sollte es aufgrund ordentlicher Aktenführung der Bezirksregierung vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg [#194776]
Datum
7. August 2020 17:06
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das exakte Datum der erstmaligen Kommunikation mit der Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg (ZUE Bad Driburg "Clemensheim") Hintergrund: Das Moratorium wurde am 7.4.2020 in einer Besprechung beschlossen. Angefragt ist das exakte Datum, an dem die Bezirksregierung erstmalig mit der Weberhaus Nieheim gGmbH oder einem Tochterunternehmen Schrift/Email/Telefonverkehr oder persönliche Besprechungen hatte, in denen diese Ruhestellung angesprochen wurde. Dieses liegt vermutlich vor dem 7.4.2020. Die Information sollte es aufgrund ordentlicher Aktenführung der Bezirksregierung vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194776/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
AW: Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg [#194776]
Datum
9. September 2020 08:50
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg“ vom 07.08.2020 (#194776) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194776/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg [#194776]
Datum
10. September 2020 13:46
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg“ vom 07.08.2020 (#194776) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194776/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg“ [#194776] [#194776]
Datum
14. September 2020 11:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194776/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde ohne Mitteilung die IFG-Frist verstreichen lässt. Auf meine Erinnerung wird nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 194776.pdf Anfragenr: 194776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194776/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erstmaliger Kontakt zur Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg“ [#194776] [#194776]
Datum
14. September 2020 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 7.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesch…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 7.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.1-8409/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem "exakten Datum der erstmaligen Kommunikation mit der Weberhaus Nieheim gGmbH bezüglich eines Moratoriums/Ruhestellung der Baugenehmigung für das Rote Haus in Bad Driburg " über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/erstmaliger-kontakt-zur-weberhaus-nieheim-ggmbh-bezuglich-eines-moratoriumsruhestellung-der-baugenehmigung-fur-das-rote-haus-in-bad-driburg/ gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Bezirksregierung Detmold
Antwort Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage: Das aktuelle M…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antwort Anfrage
Datum
17. September 2020 12:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage: Das aktuelle Moratorium zum Ausbau des Roten Hauses geht auf eine Besprechung am 7. April 2020 zurück. Zur Vorbereitung dieses Gesprächstermins hat es einen Austausch mit Vertretern der Weberhaus Nieheim gGmbH bzw. der Kolping-Bildungswerk Paderborn gGmbH gegeben. Da diese Telefonate/Kontakte keinen Entscheidungscharakter hatten, sondern der Terminvorbereitung und Meinungsbildung dienten, gibt es darüber keine Aufzeichnungen. Die Einzelheiten der Terminvorbereitung und vorgelagerten Meinungsbildung lassen sich nicht darstellen. Das entscheidende Gespräch erfolgte am 7. April 2020, bei dem letztendlich die Entscheidung für das Moratorium getroffen wurde. Die Bezirksregierung Detmold hat den Eigentümer der Flüchtlingsunterbringungseinrichtung in Bad Driburg, die Weberhaus Nieheim gGmbH, gebeten, den Bauantrag für den Ausbau des roten Hauses bis zum Jahresende 2020 ruhen zu lassen. Die Weberhaus Nieheim gGmbH ist der Bitte der Bezirksregierung nachgekommen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.